Kirche hatte für Überarbeitung des Strafrechtsparagrafen 219a geworben

Werbeverbot für Abtreibungen gestrichen – Bischöfe erklären Bedauern

  • Die katholischen Bischöfe bedauern den Beschluss des Bundestags zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen.
  • Sie hätten sich "für den Erhalt des Paragrafen 219a sowie eine Überarbeitung zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt", sagte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp.
  • Diese Lösung hätte "sowohl den Interessen der Frauen als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens gedient".

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Die katholischen Bischöfe in Deutschland bedauern den Beschluss des Bundestags zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. "Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch sowie eine Überarbeitung des Paragrafen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt", sagte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp. "Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient."

Die Kirche werde sich auch weiter "konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen", fügte Kopp hinzu. Denn die Kirche betrachte die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als "zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes".

"Kirche berät Frauen weiter"

Im Auftrag der Bischöfe, so der Sprecher weiter, würden die Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) "Informationen, individuelle Beratung und konkrete Hilfe an". 2020 hätten sie an 580 Standorten bundesweit insgesamt allein rund 103.000 Ratsuchende in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet.

Der Bundestag hatte zuvor mit großer Mehrheit die Streichung von Paragraf 219a beschlossen. SPD, Grüne, FDP und Linke stimmten dafür, Union und AfD dagegen. Der Paragraf untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht.

Was nun gesetzlich geregelt werden soll

Der neue Gesetzentwurf der Regierung soll zweierlei sicherstellen: Zum einen sollen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs bereitstellen. Zum anderen sollen betroffene Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.

Zugleich sollen laut Gesetzentwurf begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten, dass reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch künftig nicht erlaubt ist.

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