Paragraf 219a soll ergänzt, aber nicht gestrichen werden

Werbeverbot für Abtreibungen: Kompromiss der Regierung

Die Bundesregierung hat beim Werbeverbot für Abtreibungen einen Kompromiss vorgeschlagen. Demnach wird der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs ergänzt, aber nicht gestrichen.

 

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Die Bundesregierung hat beim Werbeverbot für Abtreibungen einen Kompromiss vorgeschlagen. Danach sollen Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Schwangere in Konfliktsituationen mit Informationsmaterial versorgen, heißt es in der Erklärung. Ärzte und Krankenhäuser, die eine Abtreibung durchführen, müssen zuvor eingewilligt haben. Dieser Informationsauftrag soll gesetzlich verankert werden.

Für Ärzte, die eine Abtreibung durchführen, solle mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Deshalb werde rechtlich ausformuliert, dass Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

 

„Es darf keine Werbung geben“

 

Ausdrücklich heißt es, dass es Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch auch in Zukunft nicht geben dürfe. Experten sollen zudem in einer Studie Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen. Im Januar solle der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs entsprechend ergänzt werden.

Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Union, Andrea Nahles und Ralph Brinkhaus, begrüßten den Vorschlag. Es sei gut, dass es einen Kompromissvorschlag der Bundesregierung gebe, so Nahles. „Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden.“ Brinkhaus meinte, der Vorschlag sei ein erster Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen.

 

CDU lobt, Grüne kritisieren

 

CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte auf Twitter, der Schutz auch des ungeborenen Lebens habe für die CDU „überragende Bedeutung“. Deshalb sei es gut, dass das Werbeverbot bleibe.

Kritik kam von den Grünen: Der Vorschlag sei unausgegoren, so die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws. Sie warf der Bundesregierung vor, weiter auf Zeit zu spielen. Ärzten und Frauen werde weiter Misstrauen entgegengebracht. Am Ende werde eine Ergänzung des Paragrafen angekündigt, deren Umsetzung „völlig nebulös“ bleibe. Die Grünen machten sich weiter für eine Streichung des Paragrafen stark.

 

Verurteilte Ärztin beklagt „Null-Nummer“

 

Die Ärztin Kristina Hänel bezeichnete den Kompromiss als „Null-Nummer“. „Der Paragraf 219a bleibt komplett bestehen inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind“, heißt es in einer Erklärung von Hänel und weiteren Ärzten

Paragraf 219a stellt Werbung für Abtreibungen unter Strafe. Gerichte hatten deshalb Ärzte verurteilt, die im Internet darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Urteil gegen Hänel hatte die Debatte entfacht.

 

Die Position der Kirche

 

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery lobte, die Regierung habe konstruktiv eine Lösung finden wollen. Im Deutschlandfunk sagte der Präsident der Bundesärztekammer zudem, die Ärzte würden zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stehen und könnten die ihnen im Vorschlag angedachten Aufgaben leisten.

Die katholische Kirche ist gegen eine Änderung des Paragrafen. Ein Schwangerschaftsabbruch sei keine normale ärztliche Leistung, für die öffentlich geworben werden solle. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hatte im Vorfeld erklärt, das Werbeverbot sei der beste Schutz für Frauen vor äußerem Druck. Nötige Informationen gehörten in die vertrauliche Beratung in den Schwangerschafts-Konfliktberatungsstellen.

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