Kein Alleingang der SPD – Union gesprächsbereit

Werbung für Abtreibung: Koalition plant gemeinsamen Vorschlag

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zur Reform des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch erarbeitet. Dieser regelt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.

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Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zur Reform des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch erarbeitet. Dieser regelt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Das bestätigte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstagabend in Berlin.

Die Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles (SPD) und Volker Kauder (CDU) hätten sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die SPD werde ihren Gesetzesantrag zur Abschaffung des Werbeverbots nun nicht im Bundestag zur Abstimmung stellen, so Fechner.

 

SPD-Politiker: Union offen für Änderung

 

Er sei froh, dass die Union ihre Position geändert habe und offen für eine Änderung sei. Die neue Bundesregierung wolle nun einen Änderungsvorschlag vorlegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe dafür ihre ausdrückliche Zusage gegeben. „Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, damit diese sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen weitergeben können“, sagte Fechner.

Nahles: SPD-Position unverändert
Die SPD-Fraktion hat nach Angaben ihrer Vorsitzenden Andrea Nahles ihre Position zum Werbeverbot für Abtreibungen nicht geändert. Sie habe sich mit der Union lediglich auf ein anderes Verfahren geeinigt, sagte Nahles am Mittwoch im ZDF. Die SPD wolle Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Daran habe sich nichts geändert. Die Union hatte zuvor betont, den Paragraf nicht zu ändern.

Der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU), nannte den Schritt auf Anfrage eine „gute und kluge Lösung“. Sie zeige, dass die Fraktionen mit der Problemlage sorgfältig umgingen.

 

Kritik der SPD-Frauen und der Opposition

 

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen kritisierte die Entscheidung. „Ich halte es für einen Fehler, den Gesetzentwurf der Fraktion nicht einzubringen“, sagte Elke Ferner, Vorsitzende der SPD-Frauen, am Mittwoch der Zeitung „Die Welt“. Es gehe „um eine Gewissensentscheidung und nicht um eine Koalitionsfrage“.

Ulle Schauws (Grüne) nannte den Schritt einen „Kniefall der SPD vor der Union“. Dies sei ein schlechter Tag für die Rechte von Frauen und für die Rechtssicherheit von Ärzten. Cornelia Möhring (Linke) sagte, ihr bleibe für die SPD „langsam nur noch völliges Unverständnis“. Stephan Thomae (FDP) sprach von einer „herben Enttäuschung“ über die SPD-Entscheidung.

 

Kirche will Werbeverbot beibehalten

 

Anlass für die Streichungs-Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Sie war wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Gießen berief sich auf Paragraf 219a. Er untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht.

Ähnlich wie die katholische Kirche machen sich Union und AfD für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark. Die SPD plädiert in ihrem zurückgezogenen Gesetzentwurf für eine Abschaffung. Grüne und Linke haben ebenso einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Abschaffung vorsieht. Die FDP will das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen.

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