Abschaffung des Werbeverbots wahrscheinlicher geworden

Werbung für Abtreibungen: Kirche kritisiert „Deal“ der Koalition

Der Leiter des Katholischen Büros Berlin, Karl Jüsten, kritisiert eine Absprache zwischen Union und SPD zum Werbeverbot für Abtreibungen scharf. Der Deal macht ein Ende des Werbeverbots wahrscheinlicher.

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Der Leiter des Katholischen Büros Berlin, Karl Jüsten, kritisiert eine Absprache zwischen Union und SPD zum Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs scharf. „Die zwischen der Spitze der Unions- und der SPD-Fraktion geschlossene Vereinbarung, die darauf hinausläuft, dass die SPD ihre Initiative zur Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen gemeinsam mit den Grünen und den Linken vorantreiben kann, ist ein herber Rückschlag für den Schutz des ungeborenen Lebens“, sagte Jüsten am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Die SPD-Fraktion hatte Ende vergangener Woche angekündigt, nun doch einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Streichung des Paragrafen 219a vorzulegen. Eva Högl (SPD) hatte erklärt, das Vorgehen sei mit der Union besprochen.

 

Der Deal der Koalition

 

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ meldete am Mittwoch, Unions-Fraktionschef Volker Kauder und SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hätten sich über eine Ausnahme vom Grundsatz verständigt, dass die Koalitionsfraktionen nicht versuchen, mit anderen Fraktionen Mehrheiten zu bilden. Da auch Grüne und Linke Gesetzentwürfe zur Streichung des Paragrafen 219a vorgelegt haben, ist die Abschaffung der Regel wahrscheinlicher geworden. Jüsten kritisierte, das Vorgehen von Union und SPD widerspreche klar dem Koalitionsvertrag.

Dass die Zusammenarbeit der Koalition mit einem „solchen Manöver zulasten des ungeborenen Lebens eröffnet“ werde, sei sehr enttäuschend. Durch eine Streichung des Paragrafen 219a geriete das „gesetzlich austarierte und mühsam ausgehandelte Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens“ in eine Schieflage. Abtreibung könnte als alltägliche ärztliche Leistung dargestellt werden.

 

Kirche: Beim Lebensschutz aktuellen Standard halten

 

Auch wenn die katholischen Bischöfe die derzeitige gesetzliche Lösung nie als ausreichend betrachtet hätten, setzten sie sich doch zumindest für einen Erhalt des aktuellen Standards beim Lebensschutz ein. „Die Kirche stellt sich somit einer Aufhebung des Paragrafen 219a entschlossen entgegen“, betonte Jüsten.

Anlass für die Streichungs-Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Sie war wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Gießen berief sich auf Paragraf 219a. Er untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Hänel hat Berufung eingelegt.

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