Zwischen Glaubensgrundsätzen und Lebenswirklichkeit

Wie die katholische Kirche ein attraktiver Arbeitgeber bleiben will

Die katholische Kirche ist ein besonderer Arbeitgeber. Sie verlangt, Glaubensgrundsätze einzuhalten und das Profil der Einrichtung mitzutragen. Wie gewinnt man da neue Mitarbeiter? Einschätzungen und Ideen auch aus dem Bistum Münster.

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Wer sich nach einer Scheidung neu verliebt, heiratet vielleicht noch einmal. In der Regel interessiert das den Chef wenig. Eine Ausnahme ist die katholische Kirche.

Wie in den Richtlinien des kirchlichen Dienstes festgelegt ist, wird von katholischen Mitarbeitern erwartet, „dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten“. Eine neue Ehe nach einer Scheidung ist nach katholischem Verständnis eine Sünde und kann dazu führen, dass der Mitarbeiter gefeuert wird. Vielen Menschen in Deutschland kommt das weltfremd vor.

 

800.000 Beschäftigte bundesweit

 

„In der Erziehung, Pflege und Verwaltung tun sich viele Sozialunternehmen schwer, qualifiziertes Personal zu finden“, sagt Sascha Koller, Abteilungsleiter Weltliches Recht im Bischöflichen Generalvikariat Limburg. Die katholische Kirche habe es allerdings aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung ein bisschen schwerer als andere Arbeitgeber. „Die Leute denken immer, wir seien eine starre Institution und könnten uns nicht anpassen“, sagt Justiziar Koller.

Dem sei aber nicht so: „Wir versuchen, die Lebenswirklichkeit der Arbeitnehmer mit den Glaubensgrundsätzen der Kirche zu vereinbaren.“ Momentan arbeiten rund 800.000 Menschen für die katholische Kirche und ihre Einrichtungen.

 

Kirchliches Arbeitsrecht ist liberaler geworden

 

In den vergangenen Jahren sei das Arbeitsrecht der katholischen Kirche liberaler geworden und werde sich wahrscheinlich auch zukünftig weiter anpassen. „Es gibt rote Linien wie den Austritt von katholischen Mitarbeitern aus der Kirche, die nicht überschritten werden dürfen“, sagt Koller. Er führe in der Regel zur Kündigung. Andere Grenzen ließen sich allerdings verschieben.

Jedes der insgesamt 27 Bistümer in Deutschland handhabe sogenannte „Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten“ anders, sagt Koller. Zudem sei es den kirchlichen Einrichtungen innerhalb eines Bistums selbst überlassen, wie streng sie das kirchliche Arbeitsrecht auslegen.

 

Was passiert bei schweren Verstößen?

 

Für nicht-katholische Arbeitnehmer seien die Regeln milder. Sie könnten aber gekündigt werden, wenn sie öffentlich „gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche“ eintreten, also beispielweise Abtreibung propagieren.

Liegt ein schwerer Loyalitätsverstoß wie etwa ein Austritt aus der katholischen Kirche oder eine zweite Heirat vor, muss je nach Einzelfall entschieden werden. „Bei uns wurde erst ein einziges Mal gekündigt, das war aber ein großer Skandal in der Kirchengemeinde“, sagt Diethelm Schaden, Abteilungsleiter Personal im Bischöflichen Generalvikariat Münster. Er bittet um Verständnis dafür, zum konkreten Fall nichts sagen zu wollen.

 

Zeitwertkonten, Gleitzeit, Telearbeit

 

„Wir sind ein guter Arbeitgeber“, ist sich Schaden sicher. In seinem Bistum gebe es keine Probleme, Mitarbeiter zu finden. „Münster ist allerdings eine sehr katholische Region, in Ostdeutschland sieht das wahrscheinlich anders aus.“ Außerdem arbeite sein Bistum konstant daran, sich als Arbeitgeber weiterzuentwickeln.

Man habe beispielweise ein Zeitwertkonto eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Art Lebensarbeitszeitkonto, bei dem Mitarbeiter einen Teil ihres Entgelts einzahlen, um auf diese Weise früher in Rente oder länger in Elternzeit gehen zu können. Außerdem gibt es laut dem Personalleiter eine Gleitzeitregelung, die keine Kernarbeitszeit vorsieht, sowie alternierende Telearbeit, bei der die Mitarbeiter einen Tag die Woche von Zuhause arbeiten können.

 

Was passiert, wenn es immer weniger Kirchenmitglieder gibt?

 

Auch das Generalvikariat in Limburg will für potenzielle Arbeitnehmer attraktiv sein. Dazu gehören laut Justiziar Koller flexible Arbeitszeiten, Urlaub an allen kirchlichen Feiertagen und betriebliche Veranstaltungen, die das Miteinander der Beschäftigten stärken sollen. „Wenn die Leute erst einmal bei uns arbeiten, bleiben sie sehr lange“, sagt Koller.

Künftig könnten der katholischen Kirche als Arbeitgeber die sinkenden Mitgliedszahlen zum Problem werden. „Die Mitarbeiter müssen das katholische Profil der Einrichtung tragen“, sagt Abteilungsleiter Schaden. Wenn es aber beispielsweise in einer Kindertagesstätte keine katholischen Erzieher gebe, müsse das Bistum überlegen, ob es die Einrichtung weiter halten wolle.