Buch-Tipp:  Die Verfassung mit Blick auf christliche Werte

Wie kam Gott ins Grundgesetz?

Am 23. Mai wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Für Josef Bordat ein Anlass, sich die Verfassung mit Blick auf christliche Werte wie den Lebensschutz anzusehen.

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Das Grundgesetz feiert bald den 70. Geburtstag. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates woll­ten damit dem staatlichen Leben nach der NS-Diktatur eine neue Ordnung geben. Bewusst legten sie das Grundgesetz nur provisorisch an, um nicht die deutsche Teilung zu zementieren. Daher sprachen sie bewusst nicht von Verfassung.

Josef Bordat, vom Niederrhein stammender Redakteur der „Tagespost“, hat sich das Grundgesetz genauer angesehen – mit christlicher Brille. Mechthild Löhr, die Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“, hat ein Vorwort geschrieben. „Das Grundgesetz hat viele historische Bewährungsproben in diesen 70 Jahren bestanden, ja sogar grundlegenden und wegweisenden Charakter entfaltet“, stellt Löhr fest.

 

Würde, Leben, Freiheit

 

Josef Bordat
Ewiges im Provisorium - Das Grundgesetz im Lichte des christlichen Glaubens
212 Seiten, 14,80 €
Lepanto Verlag, Rückersdorf
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Würde, Leben, Freiheit: Diesen Kernbegriffen der deutschen Verfassung widmet sich Bordat vor allem. Nach einleitenden geschichtlichen und rechtsphilosophischen Gedanken fragt der Autor aber zunächst, wie Gott ins Grundgesetz kam und was das bedeutet.

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“: So beginnt die Präambel der deutschen Verfassung. Auch andere Staaten Europas, etwa Irland, Griechenland, die Schweiz oder Polen haben diesen Gottesbezug.

 

Bordat: Staatliche Ordnung von Menschen gemacht

 

Gott, meint Bordat, steht in der Verfassung für Gewissen oder Vernunft. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat hätten nach den Erfahrungen mit dem NS-Regime erkannt, „dass ein Gemeinwesen Halt braucht in einem Bezug, der über das Menschliche hinausweist“. Mit dem Bezug auf Gott werde betont, dass die staatliche Ordnung von Menschen gemacht und daher nicht perfekt sei.

Ausführlich widmet sich der Autor auch Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Konkret bedeute dies, dass Folter stets abzulehnen sei – selbst wenn damit versucht werde, einen Täter zu womöglich rettenden Informationen über ein Entführungsopfer zu zwingen.

Ausführlich buchstabiert Bordat auch durch, was Artikel 2, Absatz 2 – „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – für den Schutz des Lebens bedeutet. Interessant ist der Hinweis, dass es im Parlamentarischen Rat eine Koalition für den Lebensschutz aus CDU/CSU, Deutscher Partei (DP) und FDP gab. Die Forderung des DP-Abgeordneten Hans-Christoph Seebohm, das „keimende Leben“ ausdrücklich zu erwähnen, lehnten Union und FDP ab. Begründung: Es sei überflüssig, dies eigens zu erwähnen. Beim Lebensschutz konzentriert sich Bordat auf die Frage der Abtreibung. Zusammenfassend stellt er jedoch am Ende fest, Lebensschutz sei viel umfassender.

 

Bordat rückt Klischees über Kirche zurecht

 

Den Freiheitsrechten des Gewissens, des Glaubens und der Religion ist ein weiteres Kapitel gewidmet. Hier rückt der Autor so manche Klischees über angebliche Privilegien der Kirchen zurecht. So stellt er fest, dass auch der Staat vom Kirchensteuer-Einzugs profitiert.

Am Ende fordert Bordat: „An der Menschenwürde, dem Lebensrecht und dem Prinzip der Freiheit darf niemals gerüttelt werden, dahinter geht es nie mehr zurück!“

Dieses Buch ist keine leichte Kost, doch verständlich formuliert und klar gegliedert. Empfehlenswert für jeden, der sich für das Staat-Kirche-Verhältnis interessiert.

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