Unter anderem sollten Verjährungsfristen von sexualisierter Gewalt ausgeweitet werden

Woelki fordert bei Missbrauch Verschärfung des Kirchenrechts

  • Nach der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum Köln hat Erzbischof Rainer Maria Woelki (64) Änderungen des Kirchenrechts gefordert.
  • „Es braucht Änderungen im Kirchenrecht, die den Umgang mit sexuellem Missbrauch noch eindeutiger und klarer regeln.“
  • Woelki kritisierte, dass Missbrauchstaten von Priestern im kirchlichen Recht immer noch nur als Verstoß gegen das Zölibatsversprechen gesehen würden.

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Nach der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum Köln hat Erzbischof Rainer Maria Woelki (64) Änderungen des Kirchenrechts gefordert und eine bessere Schulung von Personalverantwortlichen angekündigt. „Es braucht Änderungen im Kirchenrecht, die den Umgang mit sexuellem Missbrauch noch eindeutiger und klarer regeln“, sagte der Kardinal am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Köln.

So müssten Verjährungsfristen von sexualisierter Gewalt ausgeweitet und Widersprüche im Kirchenrecht und in den Leitlinien der deutschen Bischöfe zum Umgang mit Missbrauchsfällen ausgeräumt werden. Woelki kritisierte auch, dass Missbrauchstaten von Priestern im kirchlichen Recht immer noch nur als Verstoß gegen das Zölibatsversprechen gesehen würden: „Das ist eine ewige Fortsetzung der falschen Perspektive.“

 

Aktenvernichtung und Personalschulung

 

Woelki will auch dafür sorgen, dass im Erzbistum Köln künftig keine Akten mehr vernichtet werden. Er habe dies bereits angeordnet, und „damit breche ich absurderweise geltendes Kirchenrecht“, so Woelki: „Es darf und es wird nicht mehr möglich sein, dass Seiten aus Akten verschwinden und dass ganze Akten hinter den Schrank fallen.“ Auch müsse ausgeschlossen werden, dass Akten manipuliert werden.

Das Gutachten zeige außerdem, dass die Verantwortlichen im Erzbistum teils nur unzureichend auf ihre Führungspositionen vorbereitet worden seien, so Woelki weiter. Er kündigte an, dass es nicht mehr vorkommen dürfe, „dass ein einfacher Pfarrer von einem Tag auf den anderen etwa für 200 Mitarbeiter verantwortlich und darauf nicht vorbereitet ist“.

 

Das Gutachten

 

Es brauche eine gründliche Schulung von Führungs- und Leitungspersonal in allen Belangen - auch im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, bedürfe es eines Systems der gegenseitigen Kontrolle und auch der Kontrolle von außen.

Das am Donnerstag vorgestellte Gutachten, mit dem das Erzbistum die Kanzlei Gercke-Wollschläger beauftragt hatte, zeigt auf, wie Bistumsverantwortliche mit Fällen sexualisierter Gewalt durch Priester umgingen. Die Untersuchung hält in 24 von 236 ausgewerteten Aktenvorgängen insgesamt 75 Pflichtverletzungen durch acht Amtsträger fest, darunter Erzbischöfe, Generalvikare und Personalchefs.

Zu den Beschuldigten zählen unter anderem der Hamburger Erzbischof Stefan Heße (54) sowie der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp (53), die dem Papst bereits ihren Rücktritt angeboten haben, sowie der verstorbene Kölner Erzbischof Joachim Meisner. Woelki selbst wurde kein Fehlverhalten nachgewiesen.

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