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Das Landgericht Köln verbietet der "Bild"-Zeitung erneut eine Äußerung in ihrer Berichterstattung zum Umgang von Kardinal Rainer Maria Woelki mit Missbrauchshinweisen. Der Zeitung sei zum wiederholten Mal eine "falsche Behauptung zu Lasten des Erzbischofs" per einstweiliger Verfügung untersagt worden, teilte das Erzbistum Köln am Freitag mit. Das Gericht bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur, am Donnerstag sei eine Entscheidung in der Sache gefallen.
Verhandelt worden war über einen "Bild"-Artikel vom 5. Juli über Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks "Die Sternsinger", Winfried Pilz (1940-2019). Darin berichtete die Zeitung, dass das Erzbistum Köln Vorwürfe gegen den bundesweit bekannten Geistlichen erst sehr spät an das Bistum Dresden-Meißen gemeldet hatte, wo Pilz seinen Ruhestand verbrachte.
Es ging um die Frage, ob Woelki im Fall Pilz eine Entscheidung traf
Die "Bild" schrieb damals, der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster sehe in dieser späten Meldung eine Dienstpflichtverletzung des Kardinals. Weiter hieß es im Bericht: "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: 'Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.'"
Der Kardinal verwehrt sich laut Erzbistum gegen die Behauptung, er habe sich selbst mit der nicht erfolgten Meldung befasst und dazu eine eigene Entscheidung getroffen. Woelki habe nicht gewusst, dass die Informationsweitergabe versäumt wurde. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt, erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen zu sein.
Interpretation von "Bild" stand zur Debatte
Woelki beantragte zunächst einstweilige Verfügungen gegen Schüller, "Bild" und den Autor des Textes. Nachdem Schüller eidesstattlich versicherte, er habe sich mit seinem Zitat nicht zu einem mutmaßlichen "Motiv" des Kardinals geäußert, zog dieser den Antrag gegen ihn zurück.
Schüller betonte jedoch, sein Zitat "Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz" sei richtig wiedergegeben. Zur Debatte stand demnach der von der "Bild" formulierte, vorgeschaltete Satz "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest".
Was die "Bild"-Zeitung sagt
Die Zeitung betonte, der Kirchenrechtler habe das Zitat "sowohl isoliert als auch im Kontext der Geschichte freigegeben". Dem Kardinal warf sie "juristische Tricks" und Ablenkung von "unbestrittenen Pflichtverletzungen" vor. Bereits im Mai und Juni hatte das Gericht in weiteren Verfahren teilweise gegen "Bild" entschieden.