Zahlen aus dem NRW-Teil des Bistums Münster für 2016

Zehn Prozent mehr Schwangere beraten – viele Flüchtlinge

Um zehn Prozent gestiegen ist die Zahl der Ratsuchenden in der katholischen Schwangerschaftsberatung im NRW-Teil des Bistums Münster. Ein Grund ist, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund Hilfe suchten.

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Um zehn Prozent gestiegen ist die Zahl der Ratsuchenden in der katholischen Schwangerschaftsberatung im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster. 2016 wurden in 14 Beratungsstellen 9.291 Frauen, Männer und Paare beraten, teilte der Diözesan-Caritasverband mit. 2015 waren es 8.442 Klienten.

Ein Grund für den Anstieg ist demnach, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund Hilfe suchten. Sie machten fast die Hälfte der Beratenen aus. Knapp ein Viertel der Klienten, nämlich 1.944, stammte aus dem nichteuropäischen Ausland, darunter 866 Frauen aus Syrien. 2015 waren 1.064 Nichteuropäer beraten worden. Insgesamt suchten im Jahr 2016 Menschen aus 103 Nationen Hilfe beim Sozialdienst katholischer Frauen und den Caritasverbänden im NRW-Teil des Bistums.

 

Finanzen sind Hauptsorge

 

Hauptsorge der Schwangeren und jungen Eltern war ihre finanzielle Lage. Schon 2015 hatten 58,1 Prozent der Beratenen dies als Grund für ihr Kommen genannt. Die Zahl stieg deutlich an: 2016 gaben 82,4 Prozent der Ratsuchenden finanzielle Sorgen an. 35,4 Prozent nannten – zum Teil zusätzlich – psychische oder physische Probleme.

2.282 Ratsuchende erhielten Geld aus dem so genannten „Bischofsfonds“, im Durchschnitt 619 Euro. Dieser Fonds wird aus Kirchensteuermitteln des Bistums Münster befüllt. 2016 wurde er wegen der hohen Nachfrage um 75.000 Euro auf 1,413 Millionen Euro aufgestockt.

3.303 Beratene bekamen Geld der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, im Durchschnitt 474 Euro. Die Stiftung fördert kirchliche und säkulare Beratungsstellen bundesweit, erläuterte Anne Ruhe, Caritas-Referentin für Schwangerschaftsberatung, auf Nachfrage. Zudem unterstützt die Bundesstiftung ausschließlich während der Schwangerschaft, nicht aber nach der Geburt des Babys. Auch gibt es bei der Bundesstiftung eine Einkommensgrenze.

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