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Das vom Erzbistum Köln bisher zurückgehaltene Sondergutachten zu einem zweimal wegen Missbrauchs verurteilten Geistlichen ist jetzt öffentlich zugänglich. Der „Kölner Stadtanzeiger“ stellte die Expertise über den Fall A. auf seine Internetseite. Das Gutachten hält unter anderem den Bischöfen Höffner, Meisner, Heße und Tenhumberg Fehler vor.
Das vom Erzbistum Köln bisher zurückgehaltene Sondergutachten zu einem zweimal wegen Missbrauchs verurteilten Geistlichen ist jetzt öffentlich zugänglich. Der „Kölner Stadtanzeiger“ stellte die Expertise über den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Pfarrer A. auf seine Internetseite. Die bereits im August vergangenen Jahres vorgelegte Untersuchung ist Teil eines Gesamtgutachtens der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW), dessen Veröffentlichung das Erzbistum wegen „methodischer Mängel“ Ende Oktober absagte. Der Kölner Strafrechtler Björn Gercke soll bis 18. März eine neue Untersuchung vorlegen.
Das jetzt nachzulesende Gutachten wirft den verstorbenen Kölner Kardinälen Joseph Höffner und Joachim Meisner sowie Münsters früherem Bischof Heinrich Tenhumberg vor, „pflichtwidrig“ kirchenrechtliche Verfahren gegen den heute 87-jährigen Geistlichen unterlassen und ihn trotz der Kenntnisse über seine sexuellen Übergriffe wieder in der Seelsorge eingesetzt zu haben.
A. ist Priester des Erzbistums Köln
Vorwürfe treffen auch den verstorbenen Kölner Generalvikar Peter Nettekoven und seinen Nachfolger Norbert Feldhoff; letzterer will sich laut „Stadtanzeiger“ dazu derzeit nicht äußern. Dem früheren Kölner Personalchef und heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße halten die Gutachter vor, einen 2008 gemeldeten Verdachtsfall gegen den Geistlichen nicht an die dafür zuständige Person im Erzbistum Köln weitergeleitet zu haben. Heße weist die Vorwürfe zurück. Der damalige Generalvikar Dominikus Schwaderlapp und damit die zuständige Dienststelle im Erzbistum sei informiert gewesen. Über den heutigen Kölner Weihbischof macht das Gutachten keine Aussage. Dem „Stadt-Anzeiger“ teilte Schwaderlapp mit, sich derzeit nicht zum Sachverhalt äußern zu wollen.
A. war Priester des Erzbistums Köln und war seit 1960 in Köln und dann in Essen-Kettwig tätig, bevor er 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Danach war er ab 1973 im Bistum Münster eingesetzt, bis er 1988 wegen erneuter sexueller Handlungen an Minderjährigen eine Bewährungsstrafe erhielt.
Woelki: Aneinanderreihung schwerer Fehler
1989 kehrte A. als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Als Ruhestandsgeistlicher war er dann von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid im Bistum Essen aktiv. 2019 verbot ihm der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki priesterliche Dienste. Inzwischen hat die Glaubenskongregation im Vatikan einen kirchlichen Strafprozess gegen den Geistlichen begonnen.
Woelki bezeichnete vorige Woche den Umgang mit dem Fall als „jahrzehntelange Aneinanderreihung schwerer Fehler“. Unverständnis bekundete er besonders darüber, dass A. 1989 wieder in der Altenheimseelsorge eingesetzt wurde und dass der damals begonnene „Kurs der Suspendierung aus vollkommen unerklärlichen Gründen aufgegeben wurde“. Zu der Zeit standen Meisner und Feldhoff an der Spitze des Erzbistums, die Woelki aber nicht beim Namen nennt.
Reaktionen aus Essen und Münster
Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck räumte Fehler von Verantwortlichen in seinem Bistum im Umgang mit dem Fall ein. Auch er persönlich habe Schuld auf sich geladen: Nachdem er 2010 kurz nach seinem Amtsantritt in Essen von dem Fall erfahren habe, habe er sich nicht die Personalakte kommen lassen.
Das Bistum Münster, das neben der Diözese Essen das WSW-Sondergutachten mit in Auftrag gegeben hatte, plädierte für eine Veröffentlichung. Das Erzbistum Köln lehnt das ab und verweist auf den neuen Untersuchungsauftrag.