Mutmaßlicher Mittäter angeklagt

Zweiter Prozess zum Borghorster Stiftskreuz beginnt

Wegen der Entwendung des Borghorster Stiftskreuzes beginnt am Mittwoch, 8. März, ein zweiter Prozess vor dem Landgericht Münster. Angeklagt ist ein 42 Jahre alter Mann aus Bremen. In einem ersten Verfahren waren bereits drei Männer verurteilt worden.

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Wegen der Entwendung des Borghorster Stiftskreuzes beginnt am Mittwoch, 8. März, ein zweiter Prozess vor dem Landgericht Münster. Angeklagt ist ein 42 Jahre alter Mann aus Bremen. In einem ersten Verfahren waren bereits drei Männer einer mafiaähnlich organisierten libanesisch-arabischen Großfamilie aus Bremen wegen Diebstahls verurteilt worden.

Das Kreuz ist ein herausragendes sakrales Kunstwerk aus dem 11. Jahrhundert. Es war am 29. Oktober 2013 aus der St.-Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borg­horst gestohlen worden. Am 13. Oktober 2015 verurteilte das Landgericht Münster drei Männer zu langjährigen Haftstrafen. Während des Verfahrens hatte einer der drei einen Onkel als Auftraggeber und Mittäter belastet. Der 42-Jährige wurde im September 2016 festgenommen. Er wird auch beschuldigt, das Kreuz nach der Tat gegen Bezahlung erhalten zu haben.

 

Hilfe bei der Rückgabe

 

Mitte Februar dieses Jahres konnte das Kreuz Vertretern des Bistums Münster zurückgegeben werden. Dabei wirkten sowohl der jetzt Angeklagte als auch zwei bereits Verurteilte mit.

Der 42-jährige Angeklagte hatte gesagt, für eine Rückgabe des Kreuzes sorgen zu können, weil er den Besitzer kenne. Nach Gerichtsangaben hat er bisher kein Schuldeingeständnis abgelegt. Am Tag nach der Übergabe des Kreuzes an einen Anwalt des Bistums wurde der jetzt Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen. Vor der Rückgabe des Kreuzes ist ihm laut Gericht gesagt worden, im Fall einer Verurteilung könne es sich mildernd auf das Strafmaß auswirken, wenn das Kreuz unbeschädigt und unentgeltlich zurückgegeben werde.

 

Urteil könnte am 7. April fallen

 

Auch zwei der drei Verurteilten steuerten Informationen zum Verbleib des Kreuzes bei. Anders als der dritte Verurteilte verbüßen sie ihre Freiheitsstrafe nun im offenen Vollzug.

Für den Prozess gegen den 42-Jährigen hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 7. April fallen.

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