Landgericht stellt Schuld in 110 Fällen fest

Zwölf Jahre Haft für Kölner Missbrauchs-Priester U.

  • Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs muss der katholische Priester U. für zwölf Jahre in Haft.
  • Das Landgericht Köln befand ihn in 110 Fällen für schuldig.
  • Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt U. als Serientäter.

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Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs muss der katholische Priester U. für zwölf Jahre in Haft. Das Urteil gegen den früheren Seelsorger in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich fiel am Freitag vor dem Landgericht Köln. Richter Christoph Kaufmann befand den 70-Jährigen für schuldig, insgesamt 72 Mal minderjährige Mädchen missbraucht zu haben - davon in 23 Fällen schwer. Außerdem habe er 15 Mal eine Jugendliche missbraucht sowie mehrere sexuelle Übergriffe begangen.

Die Anklage hatte ihm Missbrauch in 118 Fällen an 9 betroffenen Mädchen vorgeworfen. U.s Verteidiger hatte auf eine maximale Strafe von 8 Jahren plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt der Priester als Serienstraftäter.

Der Hintergrund

Mit der Urteilsverkündung endete der Prozess nach drei Monaten. Als Zeugen sagten auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter, Günter Assenmacher, aus. Beide hatten in den Jahren 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag.

Das Erzbistum Köln hatte den Priester zunächst beurlaubt. Nachdem die Anzeige jedoch zurückgezogen worden war, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten. Die Kirchenverantwortlichen ergriffen keine weiteren Maßnahmen und meldete die Vorwürfe auch nicht an den Vatikan.

2018 rollte die mittlerweile gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese den Fall erneut auf. Seit 2019 ist U. die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Weil seine unmittelbaren Vorgesetzten in den Gemeinden nichts von seiner Vorgeschichte wussten, hatte U. bis kurz vor diesem Verbot in seiner Funktion als Seelsorger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.

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