Landtagsbeschluss zur Ladenöffnung

Niedersachsen regelt verkaufsoffene Sonntage neu

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Der niedersächsische Landtag in Hannover hat ein neues Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Es erlaubt jeder Gemeinde weiterhin vier verkaufsoffene Sonntage. Zusätzlich sind in Ortsteilen unter Bedingungen zwei Öffnungen möglich. 

Von epd

Mit einem neuen Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten hat der niedersächsische Landtag in Hannover die Frage der verkaufsoffenen Sonntage neu geregelt. Danach dürfen Kommunen in Niedersachsen künftig insgesamt bis zu sechs Verkaufssonntage in ihren Bezirken genehmigen, aber nicht mehr als vier pro Ortsbereich. Die Läden dürfen dann für bis zu fünf Stunden öffnen.

Die Gesetzesnovelle soll vor allem mehr Rechtssicherheit bringen. Zuletzt hatten Gerichte mehrmals verkaufsoffene Sonntage gestoppt, weil Gewerkschaften dagegen Klage erhoben hatten.

 

Keine Ladenöffnung an Feiertagen

 

Nach dem neuen Gesetz sind alle gesetzlichen Feiertage von einer Sonntagsöffnung ausgenommen, zudem der Palmsonntag vor Ostern und der 27. Dezember, sofern er auf einen Sonntag fällt. Tabu sind auch der Totensonntag, der Volkstrauertag und die Adventssonntage.

Beim Ladenöffnungsgesetz müssten der Schutz der Arbeitnehmer und das Verkaufsinteresse des Einzelhandels gegeneinander abgewogen werden, sagte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD): „Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit der Ruhe und Erholung für mich an erster Stelle steht.“

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Mit einem neuen Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten hat der niedersächsische Landtag in Hannover die Frage der verkaufsoffenen Sonntage neu geregelt. Danach dürfen Kommunen in Niedersachsen künftig insgesamt bis zu sechs Verkaufssonntage in ihren Bezirken genehmigen, aber nicht mehr als vier pro Ortsbereich. Die Läden dürfen dann für bis zu fünf Stunden öffnen.

Die Gesetzesnovelle soll vor allem mehr Rechtssicherheit bringen. Zuletzt hatten Gerichte mehrmals verkaufsoffene Sonntage gestoppt, weil Gewerkschaften dagegen Klage erhoben hatten.

 

Keine Ladenöffnung an Feiertagen

 

Nach dem neuen Gesetz sind alle gesetzlichen Feiertage von einer Sonntagsöffnung ausgenommen, zudem der Palmsonntag vor Ostern und der 27. Dezember, sofern er auf einen Sonntag fällt. Tabu sind auch der Totensonntag, der Volkstrauertag und die Adventssonntage.

Beim Ladenöffnungsgesetz müssten der Schutz der Arbeitnehmer und das Verkaufsinteresse des Einzelhandels gegeneinander abgewogen werden, sagte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD): „Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit der Ruhe und Erholung für mich an erster Stelle steht.“

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Nach dem neuen Gesetz sind alle gesetzlichen Feiertage von einer Sonntagsöffnung ausgenommen, zudem der Palmsonntag vor Ostern und der 27. Dezember, sofern er auf einen Sonntag fällt. Tabu sind auch der Totensonntag, der Volkstrauertag und die Adventssonntage.

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Die Gesetzesnovelle soll vor allem mehr Rechtssicherheit bringen. Zuletzt hatten Gerichte mehrmals verkaufsoffene Sonntage gestoppt, weil Gewerkschaften dagegen Klage erhoben hatten.

 

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Nach dem neuen Gesetz sind alle gesetzlichen Feiertage von einer Sonntagsöffnung ausgenommen, zudem der Palmsonntag vor Ostern und der 27. Dezember, sofern er auf einen Sonntag fällt. Tabu sind auch der Totensonntag, der Volkstrauertag und die Adventssonntage.

Beim Ladenöffnungsgesetz müssten der Schutz der Arbeitnehmer und das Verkaufsinteresse des Einzelhandels gegeneinander abgewogen werden, sagte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD): „Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit der Ruhe und Erholung für mich an erster Stelle steht.“

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