Fusionspläne mit Evangelischem Krankenhaus führen zum Bruch

Weihbischof tauscht Verwaltungsrat des Pius-Hospitals Oldenburg aus

  • Weihbischof Wilfried Theising hat die vier berufenen Verwaltungsrats-Mitglieder des Oldenburger St.-Pius-Hospitals ausgewechselt.
  • Aus Sicht des Offizialats haben sie Vorgaben der Stiftungsaufsicht des Offizialats missachtet und damit ihre Pflicht verletzt.
  • Das Bischöfliche Offizialat in Vechta hat damit die bisherigen Pläne zur Fusion des St.-Pius-Hospitals und des Evangelischen Krankenhauses in der Stadt Oldenburg gestoppt.

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Weihbischof Wilfried Theising hat am 3. März die vier berufenen Verwaltungsrats-Mitglieder des katholischen St.-Pius-Hospitals in Oldenburg per Dekret entlassen und durch neue ersetzt. Das hat das Bischöfliche Offizialat in Vechta mitgeteilt. Damit ist auch der Prozess gestoppt, der eine Fusion des St.-Pius-Hospitals mit dem Evangelischen Krankenhaus der Stadt zum Ziel hatte und den der bisherige Verwaltungsrat entgegen den Vorgaben des Offizialats weiterverfolgt hatte.

Für die Verantwortlichen im Offizialat liegt in der Nichtbeachtung dieser Vorgaben aus Vechta eine „grobe Verletzung“ ihrer Pflicht, begründet Offizialats-Justiziar Andreas Windhaus auf Nachfrage von „Kirche-und-Leben.de“ den ungewöhnlichen Schritt. Zu den neu berufenen Mitgliedern zählt unter anderem der oldenburgische Caritasdirektor Gerhard Tepe. Weil Weihbischof Theising derzeit Pfarrverwalter der Oldenburger St.-Willehad-Pfarrei ist, gehört auch er selbst laut Stiftungsstatut von 1878 kraft Amtes zum Verwaltungsrat des St.-Pius-Hospitals, mit uneingeschränktem Vetorecht.

Vorwurf: Vorgaben der Stiftungsaufsicht wurden missachtet

Das St.-Pius-Hospital in der Stadt Oldenburg wurde 1870 gegründet. Hier arbeiten rund 1350 Menschen. | Foto: Michael Rottmann
Das St.-Pius-Hospital in der Stadt Oldenburg wurde 1870 gegründet. Hier arbeiten rund 1350 Menschen. | Foto: Michael Rottmann

In einer Pressemitteilung stellt Justiziar Windhaus einige der Hintergründe der Entscheidung dar. Danach hatte der bisherige Verwaltungsrat des St.-Pius-Hospitals der kirchlichen Stiftungsaufsicht in Vechta im vergangenen Jahr mehrere Pläne und Arbeitsunterlagen zur geplanten Fusion der beiden Krankenhäuser zur Prüfung vorgelegt. In insgesamt vier Schreiben hatte das Offizialat in Bezug auf diese Pläne der Stiftung St.-Pius-Hospital mitgeteilt, „unter welchen Bedingungen ein Zusammengehen nicht genehmigungsfähig ist“, heißt es im Pressetext des Offizialates.

Bei einem kurzfristig anberaumten Ortstermin im St.-Pius-Hospital am 24. Februar habe die Behörde dann festgestellt, dass entgegen diesen Vorgaben von den Verantwortlichen Strukturen weiterhin „verfolgt und manifestiert“ worden seien. Und das, obwohl das Offizialat diese zuvor bereits als nicht genehmigungsfähig bewertet habe.

Windhaus: „St.-Pius-Hospital steht gut da“

„Ziel der Pläne war unter anderem, beide Krankenhäuser in eine gemeinnützige GmbH zu überführen“, so Andreas Windhaus gegenüber „Kirche-und-Leben.de“. Geplant gewesen sei zum Beispiel, dass die bisherige Stiftung nicht mehr den Betrieb, sondern künftig nur noch die Förderung eines Krankenhauses zum Zweck habe. Damit wäre aber für die Stiftungsaufsicht eine rote Linie überschritten worden.

Aus Sicht des Offizialats gibt die Stiftungssatzung von 1878 eine solche Veränderung nicht her. Es reiche als Begründung für einen so deutlichen Eingriff in eine Stiftungssatzung nicht aus, dass eine Maßnahme betriebswirtschaftlich möglicherweise Sinn ergebe. Deshalb sei die Fusion in der geplanten Form nicht „genehmigungsfähig“. Windhaus: „Solange die Stiftung ihren Stiftungszweck erfüllen kann, werden wir an dem bestehenden Konstrukt nichts ändern.“ Und daran, dass das St.-Pius-Hospital seine Funktion erfüllen kann, gebe es im Moment überhaupt keine Zweifel. „Das Haus steht sehr gut da.“

Enge Kooperation soll fortgeführt werden

Das St.-Pius-Hospital und das Evangelische Krankenhaus liegen nur wenige hundert Meter Fußweg voneinander entfernt. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Häuser die Öffentlichkeit über ihre Fusionspläne informiert. Als Ziel nannten die Beteiligten die Schaffung eines gemeinsamen konfessionellen Innenstadt-Krankenhauses.

Das katholische St.-Pius-Hospital zählt rund 400 Betten und etwas mehr als 1350 Beschäftigte. Im etwas größeren Evangelischen Krankenhaus arbeiten rund 1600 Menschen. Beide Häuser kooperieren bereits seit Jahren auf unterschiedlichen Ebenen. Diese bestehende gute Zusammenarbeit solle auch nach der Entscheidung gegen eine Fusion fortgesetzt und nach Möglichkeit weiter ausgebaut werden, heißt es in der Mitteilung des Offizialats.

Leserbrief
Zu diesem Artikel erreichte die Redaktion ein Leserbrief von Dr. Josef Lange, dem bisherigen Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Pius-Hospitals Oldenburg.
1. Es ist bemerkenswert, dass der Justitiar des BMO (Bischöflich Münsterschen Offizialats, d. Red.) in der Pressemitteilung gegenüber den Verwaltungsratsmitgliedern den Vorwurf grober Verletzung der Sorgfaltspflicht erhebt. Im Abberufungsdekret, dass wider die kirchenrechtlichen Vorgaben ohne vorherige Anhörung ergangen ist, wird der Vorwurf „grober Pflichtverletzung“ erhoben.
2. Die im Bericht nicht näher genannten Vorgaben waren immer mit dem Auftrag verbunden, die Verhandlungen mit dem Evangelischen Krankenhaus weiterzuführen, um weitere Klärungen zu erreichen. Diese Verhandlungen sind bis zum 07.02.2022 fortgeführt worden. Dem Weihbischof wurde darüber vom Verwaltungsrat in einer Besprechung am 15.02.2022 berichtet. Dabei wurde einvernehmlich festgehalten, dass unterschiedlicher Rechtsauffassungen zur Interpretation der Statuten der Stiftung Pius-Hospital zwischen dem Verwaltungsrat und dem BMO bestehen. Dazu sollte das zur Klärung in Auftrag gegebene, für Ostern 2022 zu erwartende stiftungsrechtliche Gutachten abgewartet und dann erneut beraten werden. Ebenfalls wurde eine „Sprachregelung“ vereinbart, wie zum Stand der Verhandlungen zwischen Pius-Hospital und Evangelischem Krankenhaus gegenüber den Medien berichtet werden sollte. Daran hat sich der Vorsitzende des Verwaltungsrats gehalten.
3. Unterschiedliche Rechtsauffassungen und Gespräche mit der Presse unter Einhaltung der „Sprachregelung“ stellen keinesfalls eine „grobe Pflichtverletzung“ dar. Es gibt auch keinen Vertrag zwischen der Evangelischen Krankenhausstiftung und der Stiftung Pius-Hospital Oldenburg, sondern lediglich eine paraphierte Gemeinsame Absichtserklärung, über die bislang keine inhaltliche Diskussion zwischen dem BMO und dem Verwaltungsrat des Pius-Hospitals stattgefunden hat.
4. Der Weihbischof ist als Pfarrverwalter der Pfarrei St. Willehad Oldenburg qua Amt Mitglied des Verwaltungsrats. Er hat entgegen der Aussage im Bericht kein uneingeschränktes Vetorecht, sondern ein „Vetorecht bei Beschlüssen, die kirchliche Fragen betreffen“ ( § 8 letzter Satz der Statuten). Von diesem Vetorecht wurde in der Zeit meiner Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des Pius-Hospitals seit Oktober 2014 nie Gebrauch gemacht.
5. Aus meiner Sicht ist die Abberufung angesichts mangelnder Gründe und Missachtung des Rechts auf rechtliches Gehör vor Erlass des Dekrets rechtsmissbräuchlich und nichtig. Ich habe deshalb die Rücknahme des Dekrets nach Can. 1734 § 1 CIC beantragt. Dazu liegt noch keine Stellungnahme des BMO vor.
Dr. Josef Lange, 07.03.2022
Leserbriefe geben persönliche Meinungen wieder.

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