Nach Untätigkeits-Vorwurf von Kirchenrechtler Thomas Schüller

AfD-Ausschluss: Bistum Münster ändert Pfarreirats-Satzung – bis 2025

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Extremistische und AfD-Positionen und kirchliches Engagement schließen sich aus, sagen die Bischöfe. Kirchenrechtler Thomas Schüller fordert deshalb rechtssichere Regeln für Ehrenamtliche in Gremien. Das könnte im Bistum Münster noch etwas dauern.

Die Deutsche Bischofskonferenz äußert sich eindeutig und einstimmig: Wer extremistische und AfD-Positionen öffentlich vertritt, kann weder haupt- noch ehrenamtlich für die katholische Kirche tätig sein. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster hatte in Kirche+Leben gefordert, deshalb müsse es rechtssichere Regeln für Ehrenamtliche in Gremien geben – und konkret vorgeschlagen, wie das mit wenigen Sätzen zu machen ist.

Die Umsetzung im Bistum Münster könnte allerdings noch etwas dauern: „Die zentrale Satzung für Pfarreiräte im Bistum Münster soll bis zur Pfarreiratswahl 2025 überarbeitet werden“, sagt Lisa Rotert auf Kirche+Leben-Anfrage. Gewählt wird voraussichtlich im Herbst – also in anderthalb Jahren.

Rotert ist Geschäftsführerin des Diözesanrats, des höchsten synodalen Gremiums im Bistum Münster, in dem Vertreter aller Räte – Priester wie Laien – den Bischof beraten. Zudem war Rotert im Bistums-Auftrag für die Durchführung der jüngsten Pfarreiratswahl 2021 verantwortlich.

Bisher keine Aussagen zu extremistischen Haltungen

„Die Pfarreirats-Satzung stand ohnehin zur Überarbeitung an“, erläutert sie. Grund ist die Einrichtung Pastoraler Räume im Bistum. In einer bereits vorliegenden Empfehlung einer Themengruppe zur künftigen Gremienstruktur sind allerdings Aussagen zu extremistischen Haltungen nicht zu finden. Ihre Arbeit war aber auch abgeschlossen, ehe die Bischöfe ihre Erklärung vorlegten.

Rotert kündigt an, im Zug der Überarbeitung der Pfarreirats-Satzung werde man sich zum Thema menschenfeindlicher Positionen verhalten. Erste Diözesen waren da schneller: Das Erzbistum Berlin und das Bistum Würzburg haben bereits vor Jahren Passagen in Satzungen aufgenommen, wonach kirchliches Engagement mit extremistischen Positionen unvereinbar sei.

Später Blick auf weitere Satzungen

Wenn im Bistum Münster der Pfarreirats-Text angepasst sei, werde auf Satzungen anderer Gremien geschaut, zum Beispiel auf den Diözesanrat, führt Rotert aus. Also offenbar nicht vor 2025.

Detail am Rande: Die Pfarreirats-Satzung wurde 2017 von Bischof Felix Genn in Kraft gesetzt. Sollte Papst Franziskus das Rücktrittsangebot annehmen, das Genn zum 75. Geburtstag im März 2025 einreichen muss, wäre womöglich kein Bischof im Amt, um die neue Satzung zu unterzeichnen.

Konkrete Ideen von Thomas Schüller

Kirchenrechtler Schüller hatte in Kirche+Leben konkrete Vorschläge gemacht, wie Satzungen von Gremien angepasst werden können. Er verwies auf Bestimmungen der Grundordnung für kirchlich Beschäftigte. Diese könnten auch in Gremien-Satzungen verankert werden – dort, wo es um die Wählbarkeit von Kandidierenden gehe, und dort, wo ein Entzug des Mandats geregelt ist. Schüller hielt dem Bistum Münster Untätigkeit vor, da es bisher nicht auf die Erklärung der Bischofskonferenz von Februar reagierte.

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