Kirchensteuerrat: „Klärungsbedarf“ mit Blick auf künftige Finanzquellen

Bistum Münster: Beschluss zu Zahlungen an Missbrauchsopfer vertagt

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Die bereitgestellte Summe, um Leistungen an Missbrauchs-Betroffene zu zahlen, geht im Bistum Münster zur Neige. Die Entscheidung, wie es weitergeht, hat der Kirchensteuerrat vertagt. An einem Grundsatz soll aber nicht gerüttelt werden.

Im Bistum Münster ist noch nicht entschieden, aus welcher Quelle künftig Zahlungen an Missbrauchs-Betroffene fließen. Der Kirchensteuerrat habe die Entscheidung auf seine nächste Sitzung im September vertagt, heißt es auf Kirche+Leben-Anfrage aus dem Generalvikariat. Zugleich wird betont, es sei weiterhin das feste Ziel des Kirchensteuerrats, keine Kirchensteuermittel zu verwenden.

Zahlungen an Betroffene sexualisierter Gewalt in Anerkennung ihres Leids werden im Bistum Münster bisher aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls geleistet. Er enthält keine Kirchensteuermittel, sondern inzwischen vor allem Immobilienerträge (siehe Kasten).

Noch ist Geld da

2020 war beschlossen worden, Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls zu veräußern; damals wurden Erlöse von 5,2 Millionen Euro erwartet. Derweil hat das Bistum allerdings mehr als sechs Millionen Euro an Missbrauchs-Betroffene gezahlt.

Aus dem Generalvikariat heißt es, noch sei eine gewisse Summe da, die für Anerkennungsleistungen verwendet werden könne. Auch gebe es Möglichkeiten, zu überbrücken, falls das Geld vor September ausgehe. Details nennt die Bistumsverwaltung auf Nachfrage nicht.

Es dürfte um Millionen Euro gehen

Der Kirchensteuerrat habe „Klärungsbedarf“ gehabt, ehe das Gremium eine neue Summe für Anerkennungsleistungen freigebe, heißt es. Angesichts bisher erfolgter Zahlungen, die zuletzt zudem gestiegen waren, dürfte es erneut um eine Summe im Millionen-Euro-Bereich gehen.

Mit der Linie, keine Kirchensteuern für Zahlungen an Missbrauchs-Betroffene zu verwenden, folgt der Kirchensteuerrat dem ausdrücklichen Wunsch von Bischof Felix Genn. Würden Steuermittel verwendet, würden gleichsam heutige Kirchenmitglieder mit ihren Steuern für – oft lang zurückliegende – Verfehlungen von Geistlichen und der Institution Kirche geradestehen.

Der Bischöfliche Stuhl Münster verfügt über ein Vermögen, das – nach dem genannten Verkauf von Geldanlagen – vor allem Immobilienerträge umfasst. 1981 wurde der Haushalt vom Bistumshaushalt getrennt, Maßgabe ist allerdings, das Volumen klein zu halten und einen „Schattenhaushalt“ zu vermeiden. Laut Haushaltsplan 2024 erwartet der Bischöfliche Stuhl rund 500.000 Euro Erträge. Im eigentlichen Bistumshaushalt (NRW-Teil) werden für 2024 rund 743 Millionen Euro Erträge prognostiziert. | jjo.

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