Frist um zwei Jahre verlängert

Kirchengemeinden müssen erst ab 2023 Umsatzsteuer zahlen

  • Kirchengemeinden werden erst ab 2023 umsatzsteuerpflichtig – zwei Jahre später als zunächst vorgesehen.
  • Der Bund hat die Frist bis zur zwingenden Anwendung des neuen Rechts auf Ende 2022 verlängert.
  • Auf alle Leistungen, die auch ein Unternehmer erbringen könnte, müssen die Pfarreien künftig Steuern zahlen – etwa die Bewirtung auf Festen, Reisen oder der Verkauf von Drucksachen.

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Kirchengemeinden werden erst ab 2023 umsatzsteuerpflichtig – zwei Jahre später als zunächst vorgesehen. Im Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bund die Frist bis zur zwingenden Anwendung des neuen Rechts auf Ende 2022 verlängert.

Begründet wird das mit vordringlicheren Arbeiten der ebenfalls von der Änderung betroffenen Kommunen zur Corona-Bewältigung. Städte und Gemeinden hatten aber bereits vor Ausbruch der Pandemie wegen der Komplexität der Umstellung auf eine Verschiebung des Inkrafttretens der bereits 2015 beschlossenen Reform gedrängt.

 

Was steuerpflichtig wird – Wo Ausnahmen gelten sollen

 

Mit der Gesetzänderung setzt Deutschland eine EU-Richtlinie gegen Wettbewerbsverzerrung um. Bisher wurden Kirchengemeinden nur in seltenen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Durch den neuen Paragrafen 2b im Umsatzsteuergesetz werden sie nun Unternehmern gleichgestellt. Auf alle Leistungen, die auch ein Unternehmer erbringen könnte, müssen die Gemeinden künftig Steuern zahlen – etwa die Bewirtung auf Festen, Reisen oder der Verkauf von Drucksachen.

Ausnahmen sollen für Tätigkeiten „im Rahmen der öffentlichen Gewalt“ gelten, zum Beispiel Nutzungsgebühren für Friedhöfe und Kita-Beiträge. Auch für den Bereich „Vermittlung des Glaubens“ sind Befreiungsmöglichkeiten geplant. Das betrifft etwa den Verkauf von Kerzen für ein Gebet in der Kirche. Für Jugendarbeit und Kirchenchöre das Umsatzsteuergesetz ebenfalls Ausnahmen vor. Die Details befinden sich noch in der Abstimmung.

 

Wohl jede vierte Pfarrei betroffen

 

Umsatzsteuer wird fällig, sobald Pfarreien die sogenannte Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro überschreiten. Das betrifft nach Schätzungen von Experten den beiden großen Kirchen etwa jede vierte Gemeinde. Da aber alle Umsätze – auch geringe – künftig exakt dokumentiert werden müssen, befürchten die Kirchen erheblichen Mehraufwand für die Pfarreien.

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