Landgericht urteilt über Anträge des Kölner Erzbischofs

„Bild“ darf „Woelki-Skandal“ schreiben – Kardinal erzielt aber Teilerfolg

  • Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat in einem Rechtsstreit gegen Artikel der "Bild"-Zeitung einen Erfolg und eine Niederlage erzielt.
  • Das Landgericht Köln entschied, die Zeitung habe unzulässig behauptet, Woelki habe einen "Missbrauchs-Priester" und "Sexualstraftäter" befördert.
  • Die Rede von einem "Woelki-Skandal" beanstandete das Gericht hingegen nicht.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat in einem Rechtsstreit gegen Artikel der "Bild"-Zeitung einen Erfolg und eine Niederlage erzielt. Das Landgericht Köln entschied, die Zeitung habe unzulässig behauptet, Woelki habe einen "Missbrauchs-Priester" und "Sexualstraftäter" befördert. Diese Aussagen seien unzutreffend und verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs. Die Rede von einem "Woelki-Skandal" beanstandete das Gericht hingegen nicht. Es handele sich um eine zulässige Bewertung eines Sachverhalts.

Das Gericht untersagte der "Bild" die Behauptung, Woelki habe 2017 wissentlich einen "Missbrauchs-Priester" befördert. Der Priester habe keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen. Es habe sich nicht um ein Kind gehandelt, sondern um einen Jugendlichen, mit dem es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne gegenseitige Berührungen gekommen sei.

Woelki begrüßt eines der Urteile

Zudem sei nicht sicher, ob der Priester das Alter des Jugendlichen kannte. Das Gericht beanstandete von der "Bild" verwendete Sätze mit den Formulierungen "Sexualstraftäter", "Missbrauchs-Priester" und "Kindesmissbrauch". Ob der Kardinal von dem Vorfall wusste, wertete das Gericht als zweitrangig.

Woelki äußerte sich froh darüber, dass "niemand mehr behaupten darf, ich hätte einen Missbrauchspriester auch noch befördert. Durch diese Falschberichterstattung fühlte ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste."

Berufung gegen Urteil zu "Woelki-Skandal" angekündigt

Weiter gab es ein Urteil zu einem "Bild"-Artikel, in dem der Autor mutmaßt, ob wegen des "Woelki-Skandals" und des "Missbrauchs- und Vertuschungsskandals" alle deutschen Bischöfe über einen gemeinsamen Rücktritt nachdächten. In diesem Fall wies das Gericht die Klage des Kardinals gegen die Bezeichnung "Woelki-Skandal" ab.

Diese Formulierung sei zulässig. Unter anderem Papst Franziskus habe offen kommuniziert, der Erzbischof habe bei der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt große Fehler gemacht. Unstreitig sei auch, dass es einen Missbrauchsskandal in der Kirche gebe, der vertuscht worden sei. Der Kardinal kündigte an, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.

Weitere Urteile werden folgen

Woelki hatte 2021 in Eilverfahren einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen insgesamt fünf Berichte der Zeitung erwirkt. Weitere Urteile in der Sache wird die 28. Zivilkammer des Landgerichts am 8. und 22. Juni verkünden. Gegen die nun bekannt gegebenen Entscheidungen kann beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden. Auch der betroffene Priester selbst hat gegen Artikel der "Bild" geklagt.

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