Michael Rottmann zu Fallpauschalen und würdigem Sterben

Warum sich die Medizin am Lebensende ändern muss

Anzeige

Was gehört zu einem würdevollen Lebensende? Sicher keine aufwändige Überversorgung, die ein würdiges Sterben verhindert, sagt Redaktionsmitglied Michael Rottmann in seinem Kommentar.

Von Gesundheit kann man nicht genug haben. Von aufwändigen und belastenden Therapien dagegen schon. Besonders dann, wenn sie am absehbaren Lebensende das Leiden nicht mehr heilen, sondern nur überflüssig verlängern – und dadurch ein würdiges Sterben eher verhindern als ermöglichen.

Deshalb gehört das derzeitige System der Fallpauschalen zur Vergütung von Krankenhausleistungen in diesem Bereich dringend korrigiert. Weil es für falsche Anreize und Fehlsteuerungen sorgt, indem es aufwändige und für sterbenskranke Patienten belastende Therapien dadurch bevorzugt, dass es sie für den Wirtschaftsbetrieb Krankenhaus finanziell besonders attraktiv macht. In einer Lebensphase, in der ein anderer Behandlungsansatz für Patienten oft besser wäre.

Der Fehler liegt im System

Diese Pallitativversorgung steht dann in Konkurrenz zu teuren Therapien und Apparate-Untersuchungen. Und wenn sie dabei nicht ausreichend finanziert wird, wie die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Claudia Bausewein, jetzt beklagt hat, geht das zulasten der Schwächsten: der Patienten. Die derzeit im Fallpauschalensystem angebotenen Zusatzentgelte für palliative Leistungen jedenfalls seien meist nicht annähernd kostendeckend. Der Fehler liegt demnach im System. Es darf nicht dabei bleiben, dass medizinische Überversorgung für Krankenhäuser lukrativer ist als Behandlungen, welche die Sterbende in den Mittelpunkt stellen.

Es darf nicht sein, dass sie in ihren letzten Wochen, Monaten oder Tagen Diagnosen und Behandlungen über sich ergehen lassen sollen, weil sie mehr einbringen als palliativmedizinische Leistungen.

Ein Anfang könnte sein, dass auch die künftig finanziell angemessen abgerechnet werden können. Intensive Begleitung am Lebensende und eine Vermeidung unsinniger Behandlungen dürfen nicht daran scheitern, dass Krankenhäuser Wirtschaftsbetriebe sind.

Anzeige