Kölner Kardinal stellt Untersuchung durch Bischof Genn in Frage

Woelki: Papst soll prüfen, ob ich Fehler gemacht habe

  • Nach Vertuschungsvorwürfen hat sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki nach eigenen Angaben an den Papst gewandt. Das geht aus dem Mitschnitt einer Video-Konferenz hervor, der "Kirche-und-Leben.de" vorliegt.
  • Demnach sieht Woelki die Zuständigkeit nicht beim dienstältesten Bischof der Kirchenprovinz, in diesem Fall Münsters Bischof Felix Genn.
  • Genn hatte angekündigt, eine solche kirchenrechtliche Untersuchung prüfen zu lassen.

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Nach Vertuschungsvorwürfen hat sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki nach eigenen Angaben an den Papst gewandt. Das geht aus dem Mitschnitt von Äußerungen Woelkis in einer Video-Konferenz für Vertreter aus Gemeinden des Erzbistums Köln hervor, der "Kirche-und-Leben.de" vorliegt. Darin sagt Woelki, Franziskus solle prüfen, ob er als Kölner Erzbischof nach kanonischem Recht eine Pflichtverletzung begangen habe. In der Video-Konferenz informierten Woelki, sein Generalvikar Markus Hofmann sowie der von ihnen beauftragte Strafrechtler Björn Gercke über die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum.

Woelki betont, er sei mit sich persönlich "im Reinen". Er sei sich nicht bewusst, "wissentlich in irgendeiner Weise etwas vertuscht oder verdeckt" zu haben. Vielmehr habe er sich "sehr darum bemüht, mit dem Aufbau von Prävention und Intervention klare Strukturen zu schaffen, die Missbrauch verhindern und nicht mehr zulassen". Zudem habe er immer wieder deutlich gemacht, "dass wir die Dinge, die Fälle, systematisch aufarbeiten". Dabei mögen Fehler gemacht werden, er sei sich aber mit Blick auf den Priester O., dessen Taten Woelki laut Vorwürfen nicht nach Rom gemeldet haben soll, "keines Fehlers bewusst", auch wenn ihm "Kirchenrechtler attestieren, dass ich da Fehler gemacht habe".

 

Woelki contra Kirchenrechtler

 

Einer dieser Kirchenrechtler ist der Münsteraner Professor Thomas Schüller. Ohne seinen Namen zu nennen, sagt Woelki: "Dieser Kirchenrechtler weiß zum Beispiel augenscheinlich nicht, dass der dienstälteste Bischof einer Kirchenprovinz einen Kardinal nicht vors Gericht zitieren kann, sondern dass dies alleine dem Papst möglich ist."

Deshalb sage das "vielleicht auch etwas aus über den besagten Kirchenrechtler, der augenscheinlich nicht in allen Fragen kirchenrechtlich auf dem neuesten Stand ist, der eigentlich ein alter Stand ist". Daher bitte er Papst Franziskus um die Überprüfung.

 

"Vos estis": Das sagt das Kirchenrecht

 

Gleichwohl hatte Münsters Bischof Felix Genn als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln angekündigt, die Einleitung einer kirchenrechtlichen Untersuchung in dieser Sache zu prüfen. Grundlage dafür ist das Apostolische Schreiben "Vos estis lux mundi", in dem Papst Franziskus 2019 Verfahrensnormen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche erlassen hat.

Laut Artikel 6 betreffen diese Normen auch "Kardinäle, Patriarchen, Bischöfe und Gesandte des Papstes". Artikel 8 legt in Paragraph 2 fest: "Wenn die Meldung den Metropoliten betreffen oder der Metropolitansitz vakant sein sollte, wird diese sowohl an den Heiligen Stuhl als auch an den dienstältesten Suffraganbischof weitergeleitet, für den in diesem Fall die folgenden Bestimmungen hinsichtlich des Metropoliten anzuwenden sind."

Aus kirchenrechtlichen Expertenkreisen heißt es, dass zwar sehr wohl Gerichtsverfahren, die Kardinäle betreffen, von Rom verhandelt werden; für die Voruntersuchungen gemäß Canon 1717 des kirchlichen Gesetzbuches gälten jedoch die Verfahrensnormen von 2019 sowie deren Ausführungsbestimmungen. 

 

Der Hintergrund

 

Anlass für Woelkis Schritt ist der Vorwurf, er habe im Jahr 2015 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet. Demgegenüber betont der Kardinal, dass der beschuldigte Pfarrer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig gewesen und dadurch eine kanonische Voruntersuchung verhindert worden sei. Auch habe der Betroffene nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollen. Wie sein Umgang mit dem 2017 gestorbenen mutmaßlichen Missbrauchstäter strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten sei, werde das von ihm beauftragte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke im März aufzeigen.

Gercke bekam den Untersuchungsauftrag, nachdem Woelki ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte. Er begründete dies mit „methodischen Mängeln“. An der Entscheidung gibt es heftige Kritik auch aus Gemeinden.

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