Regierungskommission empfiehlt Liberalisierung

ZdK-Chefin Stetter-Karp: Klage gegen liberale Abtreibungsregeln denkbar

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Eine Expertenkommission hat Vorschläge vorgelegt, Schwangerschaftsabbrüche zu liberalisieren. Die katholische Kirche möchte an den Regeln des Strafrechtsparagrafen 218 festhalten. Die deutsche Laien-Präsidentin Irme Stetter-Karp kann sich vorstellen, gegen ein neues Gesetz zu klagen.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, schließt rechtliche Schritte gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln nicht aus. Dem Deutschlandfunk sagte sie, das hänge davon ab, wie der Gesetzentwurf am Ende aussehe. Auch müsse man beobachten, wie sich jetzt Zeit genommen werde, um in so einer heiklen ethischen Frage einen Weg zu finden.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, hatte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission leitete, erklärt.

Was heute gilt

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig, bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Schwangere sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung, bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Nach Vorlage der Empfehlungen entscheidet die Regierung, ob sie entsprechende Gesetzentwürfe erarbeiten will. Die katholische Kirche spricht sich dafür aus, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die evangelische Kirche vertritt dagegen mit Blick auf eine Abtreibungsregelung ein abgestuftes Konzept.

Kritik an Liberalisierungs-Ideen

Stetter-Karp hatte bereits gestern gesagt, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten. Menschliche Würde bestehe von Anfang an. Aus Sicht des ZdK sei eine Fristenlösung nicht akzeptabel. Insgesamt sei sie irritiert, dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 gesägt werde.

Ihre Kritik erneuerte sie im Deutschlandfunk. Zugleich würdigte Stetter-Karp eine Tiefe, in der unterschiedliche Aspekte in den Empfehlungen betrachtet worden seien. Auch lasse die Kommission einen Gestaltungsraum für politische Entscheidungen. Stetter-Karp bezweifelte, dass mögliche Neuregelungen rasch umgesetzt würden.

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