1942 im KZ Sachsenhausen ums Leben gekommen

Genn eröffnet Seligsprechungsprozess für Wilhelm Frede

Anzeige

Am heutigen Montag eröffnet Bischof Felix Genn in Münster das diözesane Verfahren zur Seligsprechung von Wilhelm Frede. Der Ausgang des Prozesses ist offen. Doch die Botschaft Fredes ist aktueller denn je.

Am heutigen Montag eröffnet Bischof Felix Genn in Münster das diözesane Verfahren zur Seligsprechung von Wilhelm Frede, das eine spätere regionale Verehrung als Glaubenszeuge ermöglicht. Bereits im Kriegsjahr 1942 nahmen zahlreiche Menschen an dem Requiem für Frede in Kleve teil. Bis heute ist er vielen zum Vorbild eines standhaften Christen geworden.

„Es gibt kaum einen Menschen, den ich wegen seines Charakters, seiner Geduld und seines Gerechtigkeitsgefühls so geschätzt habe wie Frede. Für den geringsten Menschen setzte er seine ganze Person ein“, beschrieb Konsul Arnoldus Johannes Jurgens 1948 seinen früheren Mitarbeiter aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Niederländischen Konsulats in Kleve.

 

Hilfe bei der Emigration von Juden

 

1875 in Meiderich (heute Duisburg) geboren, entwickelte sich Wilhelm Frede zu einem weltoffenen Menschen, der neben seiner beruflichen Karriere zahlreiche Aufgaben in Kirche und Gesellschaft übernahm. Er gehörte beispielsweise zu den Gründern des Turnvereins „Merkur“ und des Verbandes der Katholischen Kaufmännischen Vereine in Kleve. Frede beriet die Ordensschwestern im Sankt-Antonius Hospital, war Mitglied im Kuratorium des Jungmädchenheimes und engagierte sich im Kirchenvorstand der Pfarrei Sankt Mariä Empfängnis.

Die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933 veränderte Fredes Leben von Grund auf. Wegen seiner tiefen religiösen Überzeugungen geriet er immer stärker in inneren Widerspruch zu den politischen Verhältnissen. In seiner Eigenschaft als Niederländischer Vizekonsul unterstützte Frede die Emigration vieler Klever Juden, besonders nach den Pogromen. Er geriet ins Fadenkreuz der Gestapo und wurde 1942 ins KZ Oranienburg-Sachsenhausen transportiert, wo er am 13. März unter grausamen Umständen starb.

 

Grausamer Tod

 

In dem von Hellmut Moll herausgegebenen zweibändigen Werk „Zeugen für Christus“ schreiben Paul Gerhard Küsters und Chrysostomus Ripplinger: „Es war klar, dass dem Schutzhäftling (Frede) dem die schlimmsten Vergehen angelastet wurden, nämlich ein katholischer Fanatiker, ein Deutschfeindlicher, ein Begünstiger der Feindmacht und Judenfreund zu sein, eine Sonderbehandlung zuteil werden sollte. Ein entlassener Augenzeuge berichtete Maria Frede, dass ihr Mann an einer Wand aufgehängt und bei eisigem Winterwetter mit Wasser bespritzt wurde, bis er erfroren war.“

Der Lagerkommandant ließ Fredes Ehefrau mitteilen, dass ihr Mann im Krankenrevier an Herzschwäche gestorben sei.

Die Amtsträger des Seligsprechungsverfahrens (von links): Simone Post, Heinz Erdbürger, Hildegunde Brandt, Paul Gerhard Küsters, Bischof Felix Genn, Kurt Schulte, Helga Ullrich-Scheyda und Pater Alfred J. Bell. Es fehlt Prof. Dr. Joachim Kuropka. | Foto: p
Die Amtsträger des Seligsprechungsverfahrens (von links): Simone Post, Heinz Erdbürger, Hildegunde Brandt, Paul Gerhard Küsters, Bischof Felix Genn, Kurt Schulte, Helga Ullrich-Scheyda und Pater Alfred Bell. Es fehlt Joachim Kuropka. | Foto: pbm

 

Das Verfahren beginnt

 

Bei der Eröffnungssitzung am Montag ernannte und vereidigte Bischof Genn die Amtsträger, die am Diözesanverfahren beteiligt sind. Als sogenannter „Bischöflicher Delegat“ wird Offizial Kurt Schulte das Verfahren leiten. Weiter sind Vizeoffizial Heinz Erdbürger, Pater Alfred Bell, Hildegunde Brandt und Simone Post vom Kirchengericht in Münster beteiligt. Die theologisch-historische Kommission im Verfahren bilden Professor Joachim Kuropka, Paul Gerhard Küsters und Helga Ullrich-Scheyda.

Selig- und Heiligsprechungsverfahren haben mehrere Phasen: Am Beginn steht die Untersuchung auf Bistumsebene, die nun für Wilhelm Frede in Münster begonnen hat. Alle Unterlagen, die in Münster zusammengetragen werden, müssen in einer Abschlusssitzung versiegelt und in die römische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse gebracht werden. Damit ist der Diözesanprozess abgeschlossen.

Anschließend folgt in Rom eine exakte und kritische Auswertung der Untersuchungsergebnisse über das Leben und gegebenenfalls das Martyrium der Person, deren Seligsprechung angestrebt wird. Die sogenannte „Positio“ unterliegt der Beurteilung durch drei Sachverständige der römischen Kongregation. Der Verantwortliche legt dem Kardinalpräfekten das Abschlussvotum vor, der es an den Papst zur Entscheidung weiterleitet. Die feierliche Verkündigung der Seligsprechung geschieht heute in der Regel in den Bistümern.

Anzeige