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Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat den Umgang der katholischen Kirche mit dem Thema Datenschutz kritisiert. Die neue Verordnung binde unnötigerweise Kräfte in katholischen Einrichtungen, die in der inhaltlichen Arbeit fehlten.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat den Umgang der katholischen Kirche mit dem Thema Datenschutz kritisiert. „Noch immer führt der kirchliche Datenschutz ein stiefmütterliches Nischendasein im Bewusstsein der Entscheidungsträger in der Kirche, obgleich die Kirche in vielfältigen Bezügen große Mengen an zumeist personenbezogenen Daten verarbeitet und verwaltet“, kritisiert der Theologe in der Zeitschrift „Herder Korrespondenz“ (August).
Die deutschen Bischöfe hätten ein „weitgehendes Desinteresse“ an der im Mai in Kraft getretenen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gezeigt und deren Umsetzung in kirchliches Recht ihren Experten überlassen.
„Immenser Aufwand, der nicht nötig gewesen wäre“
Statt das bewährte, bisher geltende kirchliche deutsche Datenschutzrecht nur an jenen Punkten zu modifizieren, die mit der neuen DSGVO nicht mehr kompatibel waren, habe man deren Normen mit dem neu gefassten „Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz“ (KDG) „weithin stupide“ einfach abgeschrieben und teilweise strikt ausgelegt, so Schüller. „Dies führt zu immensem behördlichen Aufwand und zu Verschärfungen, die gar nicht nötig gewesen wären.“ Jede katholische Einrichtung, die personenbezogene Daten von einer Person besitze, verschicke derzeit Einverständiserklärungen zur Verarbeitung dieser Daten.
Schüller kritisiert: „So haben die katholischen Bischöfe mit dieser nicht notwendigen Bestimmung ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das mit Rechtssicherheit begründet wird, im Alltag der betroffenen katholischen Einrichtungen aber Kräfte bindet, die besser für die inhaltliche Arbeit eingesetzt würden.“ Bei vielen kirchlichen Verbänden herrsche derzeit eine Unsicherheit über Fragen des Datenschutzes vor.