Voruntersuchung des Bistums abgeschlossen

Vatikan entscheidet über verdächtigen Priester

Die kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Münster gegen einen zuletzt in Horstmar tätigen Priester ist nun Abgeschlossen. Der Priester soll „sexuell intendierte Handlungen“ an einem Kind vorgenommen haben.

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Die kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Münster gegen einen zuletzt in Horstmar tätigen Priester ist nun Abgeschlossen. Dies teilte die Bischöfliche Pressestelle am Montag (26.09.2016) mit. Der Priester soll „sexuell intendierte Handlungen“ an einem Kind vorgenommen haben. Das Ergebnis der Voruntersuchung geht nun an die Glaubenskongregation im Vatikan. Sie wird entscheiden, welche kirchenrechtlichen Konsequenzen der Fall für den Geistlichen hat.

Der aus Nigeria stammende Priester ist inzwischen von seinem dortigen Bischof in sein Heimatbistum zurückbeordert worden. Er hat Deutschland am 25. September verlassen.

Unmittelbar, nachdem die Tatvorwürfe erhoben worden waren, hatte Bischof Felix Genn den Priester im Februar beurlaubt. Entsprechend der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz hatte die „Kommission für Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche“ des Bistums Münster nach Gesprächen mit allen Beteiligten den Fall an die Staatsanwaltschaft in Münster weitergeleitet. Deren Ermittlungen endeten im Juli mit der staatsanwaltlichen Einstellung des Verfahrens. Gemäß § 170 Abs 2. der Strafprozessordnung hätten die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung einer Anklage geboten. Ein hinreichender Tatverdacht für sexuellen Missbrauch lag nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht vor. Das kircheninterne Verfahren wurde davon unabhängig fortgesetzt.

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