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Um das Evangelium unversehrt weiterzugeben und den der Kirche anvertrauten Glauben vor Irrtum, Verdrehung, Überschwang und Einengung zu bewahren, üben die Bischöfe zusammen mit dem Papst das Lehramt in der Kirche aus.
Um das Evangelium unversehrt weiterzugeben und den der Kirche anvertrauten Glauben vor Irrtum, Verdrehung, Überschwang und Einengung zu bewahren, üben die Bischöfe zusammen mit dem Papst das Lehramt in der Kirche aus.
Die Lehre und Praxis des Lehramtes beruht auf Aussagen des Neuen Testamentes (Röm 6,17; 1 Tim 4,16; 2 Tim 4,1-2 u. a.). Deshalb betont das Zweite Vatikanische Konzil, das Lehramt „steht nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist“.
Normalerweise wird das Lehramt dadurch ausgeübt, dass jeder Bischof in seiner Diözese um die wahre, lebendige Lehre besorgt ist in Verbindung mit den anderen Bischöfen und dem Papst.
Es gibt aber auch die außerordentliche Weise, wie das Lehramt der Kirche ausgeübt wird, nämlich durch ein ökumenisches Konzil.
Die Kirche glaubt, dass der Heilige Geist sie vor Irrtum bewahrt, wenn die mit dem Papst vereinten Bischöfe eine feierliche Glaubensentscheidung treffen. Ein solche Lehrentscheidung darf der Papst, wie das Erste Vatikanische Konzil (1869-70) entschied, in Fragen des Glaubens oder des christlichen Lebens in Übereinstimmung mit den Bischöfen und mit der kirchlichen Glaubensüberlieferung auch allein aussprechen (Unfehlbarkeit). Solche Entscheidungen gehören für katholische Christen zu den Grundsätzen (Dogmen) des Glaubens.