Neues Konzept für Hilfsleistungen

Erzbistum Freiburg will monatlich an Missbrauchsopfer zahlen

In Gesprächen mit Betroffenen habe sich gezeigt, dass die bislang geleisteten Einmalzahlungen an Missbrauchsopfer in „einigen Fällen“ nicht ausreichten. Vorbild für das neue Konzept seien die Regeln des staatlichen Opferentschädigungsgesetzes.

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Das Erzbistum Freiburg will sein Konzept zur Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs überarbeiten. In Gesprächen mit Betroffenen habe sich gezeigt, dass die bislang geleisteten Einmalzahlungen in „einigen Fällen“ nicht ausreichten, sagte Erzbischof Stephan Burger am Wochenende bei der Frühjahrstagung des Diözesanrats. Denkbar seien daher beispielsweise auch monatliche Unterstützungen. Vorbild seien die Regeln des staatlichen Opferentschädigungsgesetzes.

Die Missbrauchsbeauftragte des Bistums, Angelika Musella, sagte, eine monatliche Hilfe sei etwa für die Menschen sinnvoll, die durch den erlittenen Missbrauch dauerhafte Probleme hätten, Beruf und Alltag zu gestalten. Auch biete das Bistum weiterhin an, Therapiekosten zu übernehmen.

 

Bisher 175 Antragsteller im Erzbistum Freiburg

 

In den vergangenen Monaten, vor allem seit Veröffentlichung der bundesweiten Studie zu Missbrauch in der katholischen Kirche, haben laut Musella im Erzbistum 19 Personen einen Antrag auf Anerkennung ihres Leids und damit auf eine Entschädigungszahlung gestellt. Insgesamt liege die Zahl der Antragsteller damit bei 175. Gemäß den bundesweiten Leitlinien der katholischen Kirche werde jeder Antrag vor Ort sowie von Experten der Bischofskonferenz bearbeitet.

Burger sicherte allen Betroffenen zu, „umfassende Verantwortung zu übernehmen“. Auch arbeite die Kirche „ohne Wenn und Aber“ mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Burger verwies zudem auf die neue diözesane Kommission „Macht und Missbrauch“. Bis zum Sommer sollten hier die ersten Ergebnisse vorliegen, die für Prävention und weitere Aufarbeitung genutzt werden könnten.

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