Nach 22 Jahren im Offizialat in Vechta

Finanzdirektor Dasenbrock verabschiedet

Der Finanzdirektor im Bischöflich Münsterschen Offizialat, August Dasenbrock, geht in den Ruhestand. Ein Rückblick zum Abschied.

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August Dasenbrock hat erst Verantwortung getragen für die Finanzen einer kleinen Pfarrgemeinde. Vor 22 Jahren wechselte der Finanzwirt in die bischöfliche Behörde in Vechta und bewegte Millionensummen. Von umgerechnet 49 Millionen Euro im Jahr 1994 steigerte sich der Haushalt des Bischöflich Münsterschen Offizialats auf 82 Millionen Euro im Jahr 2016. Ein Rückblick zum Abschied.

Kirche+Leben: Herr Dasenbrock, was hat Sie bei der Amtsübernahme im Frühjahr 1994 an der neuen Aufgabe gereizt?

August Dasenbrock: Ich war vorher schon zehn Jahre Kirchenprovisor der Gemeinde St. Jacobus in Lutten und habe dort Verantwortung getragen für die Finanzen einer Kirchengemeinde, die Verwaltungsstruktur kennengelernt und Einblick in das Kirchenrecht bekommen. Das war eine sehr gute Ergänzung zu meinem Hauptberuf als Beamter der Steuerverwaltung.

Kirche+Leben: Welche Aufgaben liegen denn konkret in der Hand eines Provisors?

Dasenbrock: Die Arbeit war vielschichtig; es ging nicht nur um das Rechnungswesen der Gemeinde, sondern auch um das Management in der Verwaltung. Ich musste zum Beispiel Baumaßnahmen begleiten. Oder auch den Kauf und Verkauf von kirchlichen Grundstücken vorbereiten und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde neu ordnen.

Kirche+Leben: Und sonntags haben Sie vor dem Gottesdienst vielleicht einen Blick auf die Wände geworfen, ob sich Schimmel bildet, weil falsch geheizt wurde...

Dasenbrock: Um Himmels willen! Nein! Im Gottesdienst habe ich natürlich keine Baubesichtigung gemacht! Aber zwischendurch muss man so ein Gebäude natürlich immer wieder im Blick behalten.

Kirche+Leben: Eine vielfältige Aufgabe für einen Ehrenamtlichen.

Dasenbrock: Das stimmt. Aber ich war als langjähriger Großbetriebsprüfer beim Finanzamt gut in solche Fragen eingearbeitet. Da habe ich vor allem Betriebe der Agrarindustrie geprüft. Das war schwierig und verantwortungsvoll.

Kirche+Leben: Und warum sind Sie gewechselt?

Dasenbrock: Bei der Arbeit in der Finanzverwaltung ging es immer wieder um Themen, die in der Vergangenheit lagen. Ich konnte nur Sachverhalte prüfen, die schon geschehen waren. Die neue Aufgabe in der Finanzverantwortung beim Bischöflich Münsterschen Offizialat aber machte es mir möglich, die Zukunft, wohlgemerkt: die Zukunft, der Kirche im Offizialatsbezirk Oldenburg mitzugestalten. Eine solche Tätigkeit, mit einer fast selbstständigen Planung und Gestaltung wirtschaftlicher Vorgänge, um Ziele der Seelsorge umzusetzen – die wird einem nicht häufig geboten.

Kirche+Leben: Gab es denn in der Vergangenheit schon einmal Krisen?

Dasenbrock: Vor fünfzehn Jahren zeichneten sich erhebliche Steuerrückgänge ab. Damals konnten wir durch deutliche Kürzungen in allen Bereichen die laufenden Ausgaben der Gemeinden und die Investitionen sichern. Aber dafür mussten wir eindeutige Schwerpunkte setzen. Von den Kürzungen waren auch Mitarbeiter der Kirchengemeinden und des Bischöflichen Offizialates betroffen.

Kirche+Leben: Und wie sieht es heute aus?

Dasenbrock: Die Wirtschaftskraft im Offizialatsbezirk Oldenburg ist inzwischen wieder stetig gestiegen. Das heißt: Auch das Aufkommen der Kirchensteuer ist gewachsen, von 40 Millionen Euro vor zwanzig Jahren auf voraussichtlich 70 Millionen Euro im Jahre 2016. Auch in den nächsten Jahren gehen wir von leicht steigenden Kirchensteuereinnahmen aus.

Kirche+Leben: Geht das auf Dauer so weiter?

Dasenbrock: Wohl nicht. Die berufstätige Bevölkerung, die Kirchensteuern zahlt, geht zurück. Deshalb wird in den kommenden 10 bis 15 Jahren auch das Aufkommen der Kirchensteuer sinken. Das macht uns natürlich Sorgen. Denn wir haben über die Jahre gemerkt: Ohne ausreichende finanzielle Mittel ist die Gestaltung der Seelsorge schwierig.

Kirche+Leben: Sie legen als eine Art Finanzminister dem Kirchensteuerrat als einer Art Parlament den Haushalt und Investitionsvorschläge auf den Tisch. Können Sie sich an aufgeregte Debatten, an entscheidenden Widerspruch erinnern? Wann ging es hoch her?

Dasenbrock: Intensive und lebhafte Diskussionen wurden immer dann geführt, wenn die Kirchengemeinden im Kirchenhaushalt direkt betroffen waren, oder auch ihre Kindergärten. Das blieb aber immer auf einer sachlichen Ebene.

Kirche+Leben: Können Sie sich an sehr schwere Entscheidungen erinnern?

Dasenbrock: Da denke ich besonders an Anträge auf finanzielle Hilfen verschiedener katholischer Krankenhäuser. Ich erinnere mich lebhaft an die Diskussion um die Krankenhäuser im Verbund der „Katholischen Kliniken Oldenburger Münsterland“ und deren schwere Krise im Herbst 2012. Da haben wir beharrlich am Vertrauen in die Mitarbeiterschaft festgehalten und die Gesellschaftsform neu aufgebaut. Beides rechtfertigt auch im Nachhinein die Hilfe des Bischöflich Münsterschen Offizialates durch ein Darlehen von 8,5 Millionen Euro

Kirche+Leben: Geht so etwas ohne Reibungsverluste ab?

Dasenbrock: Nein, durchaus nicht. Das war ein sehr, sehr schwieriger Prozess, der auch mit persönlichen Verletzungen einherging. Ich glaube, gerade unserem damaligen Offizial und jetzigen Bischof von Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers, ist der Krankenhausprozess in bleibender negativer Erinnerung. Denken Sie nur an die Demonstration bei seinem Neujahrsempfang 2013 mit den unsachlichen Parolen!

Kirche+Leben: Im Rahmen eines Zukunftsplans für die Seelsorge, den Weihbischof Timmerevers entworfen hatte, kam es zur Profanierung und auch zum Abriss von Kirchen. Wie nahe darf das einem Finanzfachmann gehen?

Dasenbrock: Ich muss bei allen Entscheidungen Emotionen eigentlich ausschließen. Aber das geht auch nicht immer. Die Beratungen im Kirchensteuerrat führten in all den Jahren zu Entscheidungen, die überwiegend von allen Mitgliedern mitgetragen wurden. Das gab mir als dem Finanzverantwortlichen in der Behörde eine gewisse Sicherheit.

Hintergrund
Im Bistum Münster gibt es etwas weltweit einzigartiges: Zwei Gebiete mit eigener Verwaltungsvollmacht. Im oldenburgischen Bistumsteil leitet der Bischöfliche Offizial die Behörde mit eigener Amtsvollmacht, neben – und nicht unter – der zweiten Behörde in Münster. Begründet ist das im Vertrag von Oliva zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Großherzogtum Oldenburg von 1830.

Daraus folgt: Oldenburg verfügt über eine eigene Kirchensteuerhoheit, die 1924 in einem Gesetz des Freistaates Oldenburg festgeschrieben und auch in das Grundgesetz übernommen wurde. So kann der Bischöfliche Offizial selbständig die Höhe der Kirchensteuer in seinem Bezirk festsetzen und über deren Verwendung entscheiden. Näheres regelt ein eigenes kirchliches Vermögensrecht.

Darin hat der Finanzdirektor der Behörde als eine Art "Ökonom" eine wichtige Rolle, weil er unter anderem den jährlichen Haushalt aufstellt. Seit 1972 wirken Menschen aus den örtlichen Gemeinden über einen Kirchensteuerrat daran mit.

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