Zum Tag der Kinderrechte am 20. November

Kinderrechts-Expertin: Verbesserungsbedarf gerade bei Geflüchteten

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Der Tag der Kinderrechte wird am Montag, 20. November, begangen. Viele Organisationen, auch hier in Deutschland, machen immer wieder auf die Rechte von jungen Menschen aufmerksam. Erst letztens forderten sie, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. „Kirche-und-Leben.de“ hat bei Ilka Brambrink, Geschäftsführerin der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW, nachgefragt, wie es derzeit in Deutschland um die Kinderrechte steht.

Warum brauchen wir einen Tag der Kinderrechte auch in Deutschland?

An diesem Tag rückt das Thema Kinderrechte nochmal mehr in den Fokus. Dies ist auch notwendig, da es 30 Jahre nach der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention immer noch bei einigen Punkten an der entsprechenden Umsetzung fehlt. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Armutslagen leben, werden nicht immer ausreichend in unseren Gesetzestexten berücksichtigt. Gleiches gilt für Kinder in anderen herausfordernden Lebenssituationen, wie zum Beispiel Kinder mit Behinderungen oder geflüchtete Kinder und Jugendliche. In der UN-Kinderrechtskonvention sind übrigens alle Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit inbegriffen.

Um welche konkreten Rechte geht es denn bei den Kinderrechten? Was sind eigentlich genau Kinderrechte?

Es gibt insgesamt 54 Artikel in der UN-Kinderrechtskonvention, die sich grundsätzlich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterteilen lassen. Der wichtigste Artikel besagt außerdem, dass das Kindeswohl bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist.

Um die Kinderrechte einfacher vermitteln zu können, werden diese meistens auf 10 Rechte zusammengefasst, zum Beispiel mit dem Recht auf Bildung, dem Recht auf Privatsphäre, dem Recht auf Schutz vor Gewalt oder dem Recht auf Spiel und Freizeit und so weiter. Dazu kann man dann auch sehr gut mit Kindern arbeiten und ihnen ihre Kinderrechte vermitteln, wie wir es zum Beispiel in unserem Projekt „Kinderschutzparcours – Heldentraining mit Finn und Emma“ tun.

In welchen Bereichen werden denn Ihrer Ansicht nach Kinderrechte in Deutschland nicht ausreichend gefördert?

Ilka Brambrink ist Diplom-Pädagogin und als Geschäftsführerin bei der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW tätig. Ihre Schwerpunkte sind unter anderem „Prävention sexualisierter Gewalt“ und „Junge Geflüchtete“.

Bei einer Anhörung Deutschlands im letzten Jahr vor dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen würdigte der Ausschuss einige Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Bei den Themen Gewalt gegen Kinder, sexualisierte Gewalt, Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung und beim Umgang mit minderjährigen Geflüchteten wurde allerdings Verbesserungsbedarf gesehen. Das sehe ich ähnlich. Für geflüchtete Kinder ist es zum Beispiel noch nicht flächendeckend gegeben, dass bei ihnen das Recht auf Bildung berücksichtigt wird. In Sammelunterkünften kann die Beschulung von geflüchteten Kindern aus unterschiedlichen Gründen unzureichend sein.

Viele Organisationen fordern, dass die Kinderrechte in Deutschland ins Grundgesetz gehören. Warum ist das so wichtig?

Die Kinderrechte sind in Deutschland zwar schon lange ratifiziert worden, stehen aber als einfaches Bundesgesetz immer unter dem Grundgesetz. Wenn zum Beispiel im Grundgesetz stehen würde, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist, würde das die Rechtsposition von Kindern deutlich verbessern – im Hinblick auf Bildung, Betreuung, Beteiligung, Streit vor Familiengerichten oder in Fällen von Kindeswohlgefährdungen. Die jetzige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Kinderrechte ins Grundgesetz verankern möchte. Dieses Vorhaben ist zuletzt in 2021 gescheitert und wir hoffen sehr, dass es dieses Mal eine Einigung der beteiligten Verantwortungsträger gibt.

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