Professor Thomas Schüller aus Münster sieht Klärungsbedarf

Kirchenrechtler: Drittes Geschlecht hat Folgen für die Kirche

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In Sachen drittes Geschlecht sieht der Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster innerkirchlichen Klärungsbedarf – zum Beispiel, was die kirchliche Hochzeit, die Priesterweihe und womöglich das Menschenbild angeht.

In Sachen drittes Geschlecht sieht der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster innerkirchlichen Klärungsbedarf. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird kirchenrechtlich noch in der Deutschen Bischofskonferenz zu bewerten sein“, sagte der Professor der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das betreffe sowohl die Ehe als auch die Priesterweihe.

Auf Basis der katholischen Lehre sehe das Kirchenrecht eine Ehe zwischen Mann und Frau vor, so Schüller. Sobald sich jemand im dritten Geschlecht eintragen lasse, „kann er/sie/es nicht kirchlich heiraten, weil er/sie/es kein eindeutiges Geschlecht hat“.

 

Sicht der Glaubenskongregation

 

Auch der Zugang zur Priesterweihe bleibe verwehrt, wenn keine eindeutige Geschlechtszuweisung erkennbar sei, so der Kirchenrechtler. Er verwies auf eine Grundsatzentscheidung der Glaubenskongregation noch unter Kardinal Joseph Ratzinger, dass „Frauen, die durch Geschlechtsumwandlung Männer wurden, nicht zur Weihe zuzulassen sind, da sie von Geburt immer ein naturrechtlich feststehendes Geschlecht haben“.

Das Karlsruher Urteil werde kirchenrechtlich, „vor allem aber im Lichte der möglicherweise zu überdenkenden christlichen Sicht auf den Menschen noch vertieft zu bedenken sein“, betonte Schüller.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Gesetzgeber über männlich und weiblich hinaus einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ermöglichen muss. Die Regelung gilt demnach für Personen, die sich nicht als Mann oder Frau sehen. Der Beschluss lässt indes offen, wie das Parlament die Vorgabe umsetzt.

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