Polizeiliches Betretungsverbot ist rechtswidrig

Kraftwerk Datteln 4: Gericht gibt Münsteraner Theologen recht

Das gegen zwei Münsteraner Theologen ausgesprochene polizeiliche Betretungsverbot rund um das umstrittene Kraftwerk Datteln 4 ist rechtswidrig. Das hat Amtsgericht Gelsenkirchenin einem Eilbeschluss verfügt.

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Das gegen zwei Theologen ausgesprochene polizeiliche Betretungsverbot für den Bereich rund um das umstrittene Kraftwerk Datteln 4 ist rechtswidrig. Die Antragsteller dürfen damit am Sonntag an einer Kundgebung vor dem Haupteingang des Kraftwerks teilnehmen, wie das Amtsgericht Gelsenkirchen am Freitag in einem Eilbeschluss verfügte.

Die beiden Theologen vom Institut für Theologie und Politik in Münster waren am 1. Februar in der Nähe des Kraftwerks von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen worden. Anschließend untersagte ihnen das Polizeipräsidium Recklinghausen den Aufenthalt im Bereich des Kraftwerksgeländes, weil die Gefahr bestehe, dass sie dort Straftaten begehen würden.

 

Prognose der Polizei rein spekulativ

 

Nach Auffassung des Gerichts gibt es für das Verbot „keine hinreichend tatsachengestützte Grundlage“. Die Prognose der Polizei sei rein spekulativ, zumal die Theologen bislang kein strafbares Verhalten gezeigt hätten. Auch reiche eine Nähe zur Bewegung der Klimaaktivisten von „Ende Gelände“ für das Verbot nicht aus. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Das Münsteraner Institut für Theologie und Politik organisiert eine Mahnwache am Sonntagnachmittag in Datteln. Sie steht unter dem Titel „Dem Rad in die Speichen fallen - Mahnwache für Grundrechte, gegen polizeiliche Übergriffe und für Protest gegen Datteln IV“.

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