Kläger vom Institut für Theologie und Politik aus Münster erfolgreich

Gericht: Gewahrsam für Theologen und Klimaaktivisten war rechtswidrig

  • Der vorübergehende Freiheitsentzug für drei Klimaaktivisten in der Nähe des Kraftwerks Datteln 4 im Februar 2020 durch die Polizei war rechtswidrig.
  • Die Voraussetzungen für einen sogenannten Präventivgewahrsam hätten nicht vorgelegen, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
  • Geklagt hatten eine Theologin und ein Theologe des Instituts für Theologie und Politik aus Münster sowie ein Begleiter.

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Der vorübergehende Freiheitsentzug für drei Klimaaktivisten in der Nähe des Kraftwerks Datteln 4 im Februar 2020 durch die Polizei war rechtswidrig. Die Voraussetzungen für einen sogenannten Präventivgewahrsam hätten nicht vorgelegen, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Die Kläger hätten eigener Aussagen zufolge lediglich die Absicht gehabt, eine bevorstehende Protestaktion auf dem Werksgelände zu beobachten, so das Gericht. Die Polizei habe nicht davon ausgehen können, dass die Aktivisten unmittelbar und "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" eine Straftat begehen würden. Zudem hätten sich die Aktivisten kooperativ gezeigt und seien nicht vorbestraft gewesen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Schadenersatzforderung angekündigt

Die Kläger - eine Theologin und ein Theologe des Instituts für Theologie und Politik aus Münster sowie ein Begleiter - kündigten eine Schadenersatzforderung an das Polizeipräsidium Recklinghausen an, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Sie seien "für eine Nacht unter erniedrigenden Bedingungen entkleidet in Präventivgewahrsam festgehalten" worden, erklärten sie.

In der Sache hatte es 2020 bereits einen Eilbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen gegeben. Das nordrhein-westfälische Innenministerium und das Polizeipräsidium Recklinghausen räumten damals Fehler ein. Dass sich die Aktivisten vollständig entkleiden und die Nacht nahezu unbekleidet in den Gewahrsamszellen verbringen mussten, bewerteten Ministerium und Polizei damals auf Anfrage der Landtagsopposition als "kritisch". Das Polizeipräsidium Recklinghausen überprüfe die Abläufe.

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