Betroffenen-Sprecher Matthias Katsch: Es gibt keine Ausreden mehr

Missbrauchsopfer begrüßen Aufhebung des päpstlichen Geheimnisses

Missbrauchsopfer haben die Abschaffung des päpstlichen Geheimnisses bei Kindesmissbrauch begrüßt. Für Kirchenrechts-Experten stärkt die Entscheidung von Papst Franziskus Rechte von Betroffenen und Zeugen.

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Missbrauchsopfer haben die Abschaffung des päpstlichen Geheimnisses bei Kindesmissbrauch begrüßt. Bis zu diesem Schritt sei es ein weiter Weg gewesen, sagte der Sprecher der Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Vor einigen Jahren sei noch geleugnet worden, dass es überhaupt solch ein Gesetz gibt. Nun könnten kirchliche Unterlagen über Missbrauchsvergehen mit weltlichen Behörden geteilt werden.

„Es gibt keine Ausreden mehr“, unterstrich Katsch. Die Entscheidung sei ein „großer symbolischer Akt“. Es werde aber vermutlich dauern, bis dieser Schritt in den Bistümern vor Ort umgesetzt werde, also dort die Archive geöffnet würden, um sie etwa für Entschädigungsprozesse zur Verfügung zu stellen. Auch im Vatikan könnten Tausende Akten der Aufarbeitung zugänglich gemacht werden, fügte Katsch hinzu.

 

Kirchenrechtlerin: Großer Schritt

 

Am Dienstag hatte Papst Franziskus die Regeln im Umgang mit sexuellem Missbrauch von Priestern an Minderjährigen verschärft. Das sogenannte päpstliche Geheimnis gilt künftig nicht mehr bei Fällen von Gewalt, sexuellen Handlungen und Vorstufen dazu, die unter Androhung oder Missbrauch von Autorität an Minderjährigen oder Schutzbedürftigen begangen wurden. Der Papst kam mit den Neuerungen Forderungen entgegen, die im vergangenen Februar beim Gipfeltreffen im Vatikan über Missbrauch in der Kirche gestellt worden waren.

Die Erfurter Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens sprach von einem großen Schritt für die Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche. Die Rechte der Opfer von Missbrauch und auch die Rechte der Zeugen würden gestärkt, sagte die Professorin, die auch Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission ist, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Erfurt. Der Papst zeige, dass er es ernst meine.

 

Wijlens: Keine Geheimniskrämerei

 

Die Päpstliche Kinderschutzkommission habe sich sehr für einen solchen Schritt eingesetzt, betonte Wijlens. Sie sprach von einem Balanceakt zwischen Opferschutz und Aufklärung. Viele Opfer hätten Angst, bei Bekanntwerden von Missbrauch zum zweiten Mal traumatisiert zu werden. Die Neuregelung garantiere ihnen Vertraulichkeit. Zugleich erteile sie jeder Vertuschung eine Absage.

Wijlens verwies darauf, dass der lateinische Begriff „sub secreto pontificio“ oft mit „päpstlichem Geheimnis“ übersetzt worden sei. Es gehe aber um „Vertraulichkeit“ und nicht um Geheimniskrämerei, betonte sie.

 

Lüdecke bleibt skeptisch

 

Von einem symbolträchtigen Akt sprach der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke. Damit sei aus der „hermetischen Mauer“ der päpstlichen Geheimhaltung ein Stein herausgebrochen worden. Künftig könnten staatliche Anzeigenpflichten bei Missbrauch eingehalten werden, ohne mit dem Kirchenrecht in Konflikt zu kommen. Auch könne der Vatikan bei Rechtshilfeersuchen anderer Staaten nicht mehr einfach auf das „Päpstliche Geheimnis“ verweisen.

Skeptisch zeigte sich der Theologe mit Blick auf die Praxis. Ob damit wirklich mehr Transparenz erreicht werde, werde sich erst bei der konkreten Umsetzung zeigen.

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