Peter R. verliert unter anderem Pension – Versorgung am Existenzminimum

Missbrauchstäter vom Canisius-Kolleg aus Priesterstand entlassen

Einer der Haupttäter des Missbrauchsskandals am Berliner Canisius-Kolleg ist aus dem Priesterstand entlassen worden. Das Berliner Kirchengericht hatte ihn in acht Fällen schuldig gesprochen.

Anzeige

Einer der Haupttäter des Missbrauchsskandals am Berliner Canisius-Kolleg ist aus dem Priesterstand entlassen worden. Das Urteil des Berliner Kirchengerichts gegen Peter R. sei vom Vatikan bestätigt worden und damit rechtskräftig, teilte das Erzbistum Berlin mit.

Das Kirchengericht hatte ihn im Dezember wegen Missbrauchs an Minderjährigen in acht Fällen schuldig gesprochen und die kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt. Das Bistum Hildesheim, dessen Klerus Peter R. angehörte, kündigte an, in Absprache mit Betroffenen 20.000 Euro für die Aufarbeitung der Geschehnisse im Canisius-Kolleg zu zahlen.

 

Wilmer: Beispiel für falschen Umgang mit dem Thema in der Kirche

 

Laut Erzbistum Berlin dürfte „die Dunkelziffer seiner Missbrauchstaten durchaus höher liegen“. Die meisten davon seien in den 1970er-Jahren in der Zeit von R. als Lehrer am Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg geschehen. Gemäß Urteil verliert R. den Anspruch auf seine Pension, die ihm das Bistum Hildesheim bisher gezahlt hat. Allerdings müsse Bischof Heiner Wilmer dafür Sorge tragen, dass R. die „zum Leben unverzichtbare finanzielle Unterstützung“ erhält.

Wilmer erklärte, der Fall Peter R. sei „ein mehr als abschreckendes Beispiel dafür, wie es im Umgang der Kirche mit sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in ihrem Verantwortungsbereich niemals hätte laufen dürfen“. Es bleibe die „bittere Erkenntnis“, dass die Kirche über Jahrzehnte viel zu wenig getan habe, um Peter R. zu Verantwortung zu ziehen und um Menschen vor dessen Übergriffen zu schützen.

 

Betroffene teilweise zufrieden

 

Der deutsche Jesuitenprovinzial Pater Johannes Siebner sagte: „Die Causa Peter R. beschämt uns, weil an ihr deutlich wird, dass der Orden in der Vergangenheit versagt hat.“ Der Fall werde für den Orden „eine bleibende Verpflichtung sein, alles für den Kinderschutz zu tun“.

Der Sprecher der Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, zeigte sich erleichtert über den Verfahrensabschluss: „Immerhin neun Jahre haben wir darauf gewartet und - vor allem - dafür gekämpft.“ Katsch kritisierte, dass die Betroffenen nur als Zeugen gehört worden seien. „Der Versuch, uns durch eine Nebenklage zu beteiligen, wurde mit fragwürdigen Begründungen durch die Glaubenskongregation in Rom vereitelt“, so Katsch, der nach eigenen Angaben von Peter R. missbraucht wurde.

 

Der Fall Peter R.

 

Für die von einigen Betroffenen erhobene Schadensersatzklage wurde die Verjährung nicht aufgehoben. Das Berliner Gericht empfahl aber, die zur Errichtung eines Hilfsfonds geforderte Summe von 20.000 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu zahlen. Das Bistum Hildesheim erklärte, der Empfehlung nachzukommen.

Als Lehrer am Canisius-Kolleg hatte Peter R. in den 1970er und 1980er Jahren Schüler missbraucht, ohne dass der Jesuitenorden Hinweisen darauf nachging. Der Orden versetzte ihn 1982 ins Bistum Hildesheim, wo R. bis 1989 Dekanatsjugendseelsorger war. 1995 hatte er den Jesuitenorden auf eigenen Wunsch verlassen und war als Priester in das Bistum Hildesheim aufgenommen worden.

Anzeige