Nötigung durch fehlende gesetzliche Anordnung?

Quarantäne-Maßnahmen in Heimen laut Pflegeschutzbund oft rechtswidrig

Der Pflegeschutzbund BIVA hält viele der Quarantänemaßnahmen in deutschen Alten- und Pflegeheimen während der Corona-Pandemie für rechtswidrig.

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Der Pflegeschutzbund BIVA hält viele der Quarantänemaßnahmen in deutschen Alten- und Pflegeheimen während der Corona-Pandemie für rechtswidrig. Sie müssten als Straftat bewertet werden, forderte der Vorsitzende der Interessenvertretung Pflegebedürftiger, Manfred Stegger, am Samstag in Bonn. „Es handelt sich dabei um eine freiheitsentziehende Maßnahme oder Nötigung.“

Wenn keine gesetzlichen Ermächtigungen oder rechtlich verbindliche Verordnungen bestünden, dürften nur die zuständigen Gesundheitsämter eine Quarantäne anordnen – und dies auch nur bei konkretem Verdacht auf eine Infektion, erklärte Stegger weiter. Auch mit der Berufung auf ihr Hausrecht könnten Heime eigene Quarantänemaßnahmen nicht begründen.

 

Empfehlungen des RKI reichen nicht

 

Viele Einrichtungen beriefen sich lediglich auf die pauschalen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für Alten- und Pflegeeinrichtungen, so der Verband. „Sie übersehen dabei, dass sie für die Verhängung von Quarantänemaßnahmen durch das Landesgesetz ermächtigt werden müssen. Das ist zurzeit in keinem Bundesland der Fall.“

Die Landesbestimmungen könnten sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Demnach könnten Quarantänemaßnahmen nur im Falle eines Ansteckungsverdachtes angeordnet werden, sagte Stegger. „Ein solcher Verdacht liegt aber nur vor, wenn man mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen ist. Allein die Tatsache, dass man sich außerhalb der Einrichtung bewegt hat, begründet den Verdacht nicht.“ Es handele sich immer um Einzelfallentscheidungen, in die das jeweilige Gesundheitsamt einbezogen werden müsse.

 

BIVA-Einsatz für Menschen in Pflege

 

Der BIVA-Pflegeschutzbund setzt sich nach eigener Darstellung seit 1974 bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben.

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