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Alle Getauften zusammen bilden das heilige priesterliche Volk Gottes. Paulus spricht in seinen Briefen die Adressaten als „Heilige“ an. Die frühen Christen kennen darum zunächst keine Heiligenverehrung.
Allerdings treffen sie sich bald am Todestag eines verstorbenen Christen an seinem Grab, um das Totenmahl, nach christlichem Brauch in Form der Eucharistie, zu halten. Bei den um ihres Glaubens willen gewaltsam gestorbenen Gemeindemitgliedern wird dieses Gedächtnismahl zu einer Sache der ganzen Gemeinde. So entsteht der Märtyrerkult. Den Blutzeugen sagt man eine besondere Kraft der Fürbitte nach. Sie werden bevorzugt „heilig“ genannt.
Nach den Verfolgungszeiten werden jene Gemeindemitglieder in dieser Weise verehrt, die ähnlich wie die Märtyrer eine besondere Zeugnisfunktion in der Kirche besitzen. Das sind vor allem Christen, die als Bekenner den Glauben gegen Irrlehren verteidigt haben und außerdem die Jungfrauen und die Mönche.
Eine besondere Verehrung im Heiligenkult kommt der Jungfrau Maria zu, weil sie den Erlöser geboren hat und weil „in ihr die Kirche schon zur Heiligkeit gelangt ist“ (Zweites Vatikanisches Konzil).
Die Heiligen werden den Gläubigen als Fürbitter und Vorbilder empfohlen, sie dürfen verehrt werden, aber niemals kommt ihnen die Anbetung zu, die allein Gott gebührt. Die feierliche Erklärung des Papstes, dass ein Verstorbener zu Recht als Heiliger verehrt und deshalb allgemein und öffentlich um seine Fürbitte angerufen werden darf, gibt es seit dem 9. Jahrhundert und wird Heiligsprechung genannt. Als Vorstufe erfolgt gewöhnlich die Seligsprechung.