Generalvikar: Kein Regelungsbedarf mehr, auch nicht in Gottesdiensten

Corona-Beschränkungen im Bistum Münster enden

  • Am 1. Februar enden alle Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie im Bistum Münster.
  • Das schreibt Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Mail an alle Mitarbeitenden im nordrhein-westfälischen Bistumsteil:
  • Auch im Oldenburger Land hat Weihbischof Wilfried Theising alle Vorgaben aufgehoben.

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Am 1. Februar enden alle Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie im Bistum Münster. Das schreibt Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Mail an alle Mitarbeitenden im nordrhein-westfälischen Bistumsteil. NRW hebt am selben Tag unter anderem die Isolationspflicht für Corona-Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr auf.

Daher hätten „die nordrhein-westfälischen Generalvikare auf ihrer letzten Konferenz festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere für die Gottesdienste, kein Regelungsbedarf mehr besteht“, so Winterkamp.

Beinahe drei Jahre lang Vorgaben

Auch im niedersächsischen Bistumsteil sind alle Vorgaben aufgehoben. Das habe Weihbischof Wilfried Theising den Leitenden Pfarrern der Gemeinden im Oldenburger Land mitgeteilt, hieß es auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ im Offizialat in Vechta.

Die ersten und tiefgreifendsten Einschränkungen hatte es vor fast drei Jahren gegeben: Am 14. März 2020 wurden sämtliche öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt; ein Verbot von staatlicher Seite gab es nicht.

Ab Mai 2020 fanden im NRW- und im niedersächsischen Bistumsteil wieder Gottesdienste statt. Vorgaben und Empfehlungen zum Gesundheitsschutz – etwa zum Tragen einer Mund-Nase-Maske und Abstandsgebote zu Mitfeiernden – gab es aber teilweise bis in den Herbst / Winter 2022 hinein.

Update 1. Februar: Angaben zum Oldenburger Land im dritten Absatz ergänzt.

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