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Der damalige Propst von Meppen, Dietmar Blank, hatte über die Qualität des Messweins in seiner Gemeinde geklagt. Dabei kannte er einen Mosel-Winzer, auf dessen Weine er große Stücke hielt. Ob der nicht….? So stieg Erwin Marmann ins Messwein-Geschäft ein.
Die Winzerinnen und Winzer in Deutschland haben im vergangenen Jahr etwas weniger Wein und Most produziert. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte, sank die Produktionsmenge 2023 bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um fast vier Prozent auf 8,6 Millionen Hektoliter. Als Grund für den Rückgang nennen die Statistiker klimatische Gründe.
Erwin Marmann (76) indes ist mit dem Weinjahr zufrieden. Wie der Winzermeister vom Weingut Burggarten an der Mosel generell auf die Weinlese 2023 blickt, dazu später. Erstmal will er erzählen, wie es dazu kam, dass er auch Messweine anbietet. Das war so: Ein Freund, der – inzwischen entpflichtete – Geistliche und langjährige Propst von Meppen Dietmar Blank, beklagte sich bei ihm. Darüber, dass der Wein „aus dem Süden“, den er als Messwein zur Verfügung hatte, nicht sein Fall war. Aber er, Erwin Marmann, erzeugte doch bekanntermaßen hervorragende Weine.
„Der Glaube gebietet eine hohe Qualität“
Also stellte Marmann 2006 einen Antrag beim Generalvikariat des Bistums Trier, einige seiner Weine als Messweine deklarieren zu dürfen, wie es damals Vorschrift war. Nur naturreine Weine ohne schädigende Zusätze und Behandlungsmittel durften für die Eucharistie zum Einsatz kommen, so wollten es die seit 1976 geltenden Bestimmungen. Die Erlaubnis vom Bischof zu bekommen, war für den Mosel-Winzer kein Problem: Die Qualität von Marmanns Weinen war unstreitig hoch, er hatte zahlreiche einschlägige Preise gewonnen, und auch die Anforderungen, die der Winzer selbst an seinen Messwein stellt, sind ambitioniert: „Glaube und Liturgieverständnis gebieten, dass bei der Feier der hl. Messe nur gehobene Qualität verwendet wird“, steht auf der Internetseite des Weingutes.
Selbstverständlich genügte sein Wein auch den formalen Kriterien der Kirche. Auch denen, die die Deutsche Bischofskonferenz Jahre später, im Frühjahr 2014, in ihrer neuen Messweinverordnung festlegte. Zugelassen für die Feier der Eucharistie sind seither Weine, die „mindestens den Anforderungen eines Qualitätsweines (nach deutschem Weinrecht)“ genügen. Tafelwein ist als Messwein wegen seiner Verwässerung nicht zugelassen. Die bis dahin geltende Regel, dass der Ortsbischof den Wein als Messwein zulassen musste und alle fünf Jahre überprüfte und bestätigte, ist mit der neuen Verordnung nun seit zehn Jahren hinfällig.
Bis 1478 musste Messwein rot sein – heute ist es eine Frage persönlicher Präferenz