Eltern eines Jugendlichen meldeten sich 2003 beim Erzbistum

Erzbistum Köln: Vorwurf der Grenzverletzungen gegen Opus-Dei-Priester

  • Einem Priester des Opus Dei im Erzbistum Köln sind Grenzverletzungen angelastet worden.
  • Das geht aus dem Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger für das Erzbistum Köln hervor.
  • Die Eltern eines Jugendlichen hatten sich 2003 deswegen beim Erzbistum gemeldet.

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Einem Priester des Opus Dei im Erzbistum Köln sind Grenzverletzungen angelastet worden. Das geht aus dem Aufarbeitungsgutachten hervor, das die Kanzlei Gercke Wollschläger im März 2021 für das Erzbistum vorlegte. Das Opus Dei selbst bestätigte nun, dass es sich im darin beschriebenen „Aktenvorgang 101“ um eines ihrer Mitglieder handele. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über den Fall berichtet.

Dem Gutachten zufolge meldeten sich 2003 die Eltern eines Jugendlichen beim Erzbistum Köln: Der Opus-Dei-Geistliche, der als Jugendbetreuer tätig war, habe das Nähe-Distanz-Verhältnis gegenüber ihrem Sohn verletzt. Es sei jedoch nicht zu sexuellen Handlungen gekommen. Später zeigten die Eltern den Mann an. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen meldeten sich weitere mutmaßliche Betroffene. Das Strafverfahren wurde wegen nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Geistlicher bestreitet Vorwürfe

Gegenüber dem Erzbistum Köln bestritt der Geistliche laut Gutachten die Vorwürfe. Das Erzbistum habe dann dem Opus Dei die Entscheidung überlassen, ob eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Mann eingeleitet werden sollte. Diese Maßnahme unterblieb schlussendlich. Die Gercke-Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die Bistumsverantwortlichen in diesem Fall keine oder zumindest keine eindeutige Pflichtverletzung begangen haben.

Das Opus Dei erklärte nun, es habe 2003 „mit größter Sorgfalt alles getan, den Fall aufzuklären“. Es seien auch psychologische Gutachten erstellt worden, die jedoch keinen Hinweis auf eine Verfehlung ergeben hätten. Dem Priester sei auf Betreiben des Werkes dennoch „als Vorsichtsmaßnahme“ eine andere Aufgabe in einem anderen Bistum zugewiesen worden. Seitdem sei er „in keinster Weise“ auffällig gewesen. Dass eine kirchenrechtliche Voruntersuchung nicht stattfinden solle, habe das Opus Dei niemals gefordert. Der entsprechende Aktenvermerk sei dem Werk nicht bekannt.

Priester unterstehen nicht Ortsbischof

Im Aufarbeitungsbericht wird der Opus-Dei-Priester fälschlicherweise als „Ordensgeistlicher“ bezeichnet. „In die Erstellung des Gutachtens waren wir nicht eingebunden, ansonsten hätten wir das moniert“, erklärte die Organisation. Die Priester des Opus Dei sind Mitglieder einer sogenannten Personalprälatur und unterstehen letztlich nicht dem Ortsbischof, sondern dem Prälaten des Opus Dei. Insofern ist ihre kirchenrechtliche und disziplinarische Stellung der mancher Ordensgemeinschaften vergleichbar.

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