Auch Fernseh-Übertragungen werden fortgesetzt

„Gottesdienst-Live-Stream trotz Datenschutz erlaubt“

Gottesdienste werden sowohl im Fernsehen als auch im Internet live ausgestrahlt. Trotz der neuen Datenschutzregeln: Experten im Bistum Münster und beim ZDF halten an den Übertragungen fest – und verweisen auch auf Fußballspiele.

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Trotz jüngster Verschärfungen beim Datenschutz sehen Experten die Gottesdienstübertragungen in Internet und Fernsehen gesichert. Im Internet sind zum Beispiel ausgewählte Gottesdienste aus dem Dom in Münster live zu sehen. Sie werden auf den Seiten des Doms, des Bistums Münster und auf „Kirche-und-Leben.de“ gestreamt.

Ist das weiterhin erlaubt? Die Verantwortlichen berufen sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (16. Dezember 2008) und des Bundesgerichtshofs (BGH, 23. Juni 2009). „Beide Urteile legen den Begriff ,journalistisch-redaktionell‘ weit aus“, sagt Dominique Hopfenzitz, Datenschutzbeauftrager für das Bischöfliche Generalvikariat Münster.

 

„Meinungsbildendes Angebot“

 

Der BGH urteilte 2009, Medien dürften personenbezogener Daten „ausschließlich für eigene journalistisch-redaktionelle oder literarische Zwecke“  nutzen. Dies sei gegeben, wenn „die meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit prägender Bestandteil des Angebots und nicht nur schmückendes Beiwerk ist“.

Die Fachleute im Generalvikariat berufen sich auf dieses Medienprivileg. Sie argumentieren, auch Gottesdienst-Übertragungen seien ein meinungsbildendes Angebot.

ZDF am 24. Juni in Borken
Das Fernsehen ist am Sonntag, 24. Juni, im Bistum Münster zu Gast: Das ZDF überträgt ab 9.30 Uhr einen Gottesdienst aus St. Remigius Borken. Die Messe feiert Propst Christoph Rensing. Die musikalische Leitung hat Thomas König. Es singen der Propsteichor und der Kammerchor der Mädchenkantorei. Es spielen das Collegium Musicum der Propsteimusik und Organist Stefan Burs.

Hopfenzitz betont, selbstverständlich seien auch die Persönlichkeits- und Grundrechte der Gottesdienstbesucher im Blick. So weisen Schilder an den Dom-Eingängen gut sichtbar auf eine Internet-Übertragung hin. Liturgisch handelnde Personen – etwa Priester, Messdiener und Chorsänger – seien informiert. Bei der Kameraführung würden problematische Einstellungen vermieden: „Wir zeigen zum Beispiel keine Nahaufnahmen von Gläubigen und keine Einzelbilder vom Kommunionempfang.“

 

Freiburg hat Streams ausgesetzt

 

Neuerungen beim Datenschutz – etwa die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – haben die Verantwortlichen bundesweit nochmals sensibler werden lassen. So sind Internet-Übertragungen aus dem Freiburger Münster derzeit ausgesetzt.

Ein Stream sei womöglich nur dann „rechtskonform“, wenn jeder Gottesdienstteilnehmer und alle die Messe gestaltenden Personen wie Ministranten, Musiker, Lektoren und Priester vorab die Zustimmung zum Streaming geben würden, hieß es dort. Zudem müsse dieses Einverständnis schriftlich dokumentiert werden. Das sei nicht zu organisieren.

Zugleich kündigte das Erzbistum an, gemeinsam mit kirchlichen Datenschutzexperten nach Lösungen zu suchen, um die Internet-Übertragungen wieder zu ermöglichen.

 

Das ZDF überträgt weiter

 

Das ZDF hält an den sonntäglichen Fernsehgottesdiensten fest. Vorgaben der DSGVO würden für Rundfunkveranstalter wie das ZDF „bei journalistischer Berichterstattung nach dem Medienprivileg nur eingeschränkt“ gelten, sagt ZDF-Datenschutzbeauftragte Frauke Pieper auf Anfrage von „Kirche+Leben“. Pieper verweist auf Paragraf 9c des Rundfunkstaatsvertrags. Ob eine Berichterstattung zulässig sei, richte sich in diesen Fall weiterhin nach den Grundsätzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Damit sei das Zeigen der Teilnehmer des Gottesdienstes möglich.

Auch Zisterzienser-Pater Lukas Rüdiger aus Borken sagt: „Den Besuchern von Fernsehgottesdiensten ist bewusst, dass sie gezeigt werden können.“ Er verweist auf den allgemein sichtbaren Aufwand der Fernsehübertragung: Ü-Wagen, Kameras, Kabel, Licht.
Pater Lukas ist nicht nur Pastor in St. Remigius, sondern auch Mitarbeiter der bundesweiten katholischen Fernseharbeit. Bei der ZDF-Übertragung am Sonntag, 24. Juni, aus Borken hat er die inhaltlich-kirchliche Redaktion.

 

Vergleich mit Fußballspielen

 

Dass jeder Anwesende vorab schriftlich zustimmen müsste, kann sich Pater Lukas kaum vorstellen. Er verweist auf andere Livesendungen: „Man kann ja bei Fußball-Übertragungen auch nicht jeden einzelnen der 60 000 Menschen im Stadion vorher fragen.“

Der Zisterzienser betont, alle Übertragenden – im ZDF oder im Internet – würden sensibel vorgehen. „Allen Kollegen ist der Schutz von Persönlichkeitsrechten wichtig. Ich habe aber den Eindruck, beim Erschrecken über die neuen Datenschutzregeln sind wir kurz davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten.“

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