Kritik von Michael Bertrams, Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichts

Ist die Regelung des Islam-Unterrichts in NRW verfassungswidrig?

Die geplante Neuordnung des islamischen Religionsunterrichts in NRW hält der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für NRW, Michael Bertrams, für verfassungswidrig.

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Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die geplante Neuordnung des islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen von NRW für verfassungswidrig. Eine im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition als Ansprechpartnerin des Landes vorgesehene, von den islamischen Organisationen besetzte Kommission sei „ebenso wie das bisherige Beirats-Modell eine verfassungswidrige Hilfskonstruktion“, schreibt Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). Die Kommission könne auf Dauer eine islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartnerin des Staates nicht ersetzen.

Es sei Aufgabe der Islamverbände, die organisatorischen Voraussetzungen für eine entsprechende Religionsgemeinschaft zu schaffen und den Staat bei seinen Bemühungen um einen verfassungsgemäßen Religionsunterricht zu unterstützen. „Doch an Integration ist vielen Islamverbänden augenscheinlich nicht gelegen“, so Bertrams weiter. Namentlich nannte er die Türkisch-Islamische Union DITIB mit ihrer „Nähe zum islamistischen Regime“ des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

 

415.000 Schüler muslimischen Glaubens

 

Die bislang geltende Übergangsvorschrift für die Organisation des islamischen Religionsunterrichts läuft zum 31. Juli aus. Derzeit besuchen rund 415.000 Schüler muslimischen Glaubens NRW-Schulen. Islamischer Religionsunterricht wird jedoch bislang lediglich für rund 20.000 Schüler an 234 Schulen erteilt.

Positiv hob Bertrams hervor, dass die geplante Kommission staatsfern konstituiert sein soll. Ein Mitbestimmungsrecht des Landes bei der Besetzung entfällt. Stattdessen müssen islamische Organisation, die in dem Gremium mitwirken wollen, einen Vertrag mit dem Land abschließen.

 

„Muslimische Gemeinschaft NRW“ als Ansprechpartner?

 

Als eine neue Ansprechpartnerin steht dem Land die im März von dem Münsteraner Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide gegründete „Muslimische Gemeinschaft NRW“ zur Verfügung. Diese will den nichtorganisierten Muslimen eine Stimme geben. Wie die anderen islamischen Organisationen sei sie noch keine Religionsgemeinschaft, also noch kein Kooperationspartner für die Regierung im Sinne der Landesverfassung, stellte Bertrams klar.

Dazu bedürfte es eines bewussten Zusammenschlusses (auch) zum Zwecke gemeinsamer Religionsausübung. „Aber das Potenzial für eine aufgeklärte islamische Religionsgemeinschaft, die für einen weltoffenen Islam steht, ist in der Muslimischen Gemeinschaft NRW gegeben.“

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