Nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

Kirchenrechtliche Vorprüfung gegen Düsseldorfer Stadtdechanten

Das Erzbistum Köln startet jetzt eine kirchenrechtliche Vorprüfung gegen den beurlaubten Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes. Voraussetzung für die Aufnahme sei der Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

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Das Erzbistum Köln startet jetzt eine kirchenrechtliche Vorprüfung gegen den beurlaubten Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes. Dazu sei ein externer Sachverständiger beauftragt worden, „den Sachverhalt disziplinarisch und dienstrechtlich zu prüfen“, teilte die Erzdiözese am Montag in Köln mit. Voraussetzung für die Aufnahme sei der Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gewesen. Hennes sei keinen staatsanwaltschaftlich relevanten Vorwürfen mehr ausgesetzt. Seine Beurlaubung bleibe dennoch bis zum Abschluss der kirchenrechtlichen Vorprüfung in Kraft.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen gegen Hennes (57) wegen sexueller Belästigung vor wenigen Tagen mangels Tatverdacht eingestellt. Insgesamt gab es laut Angaben drei Verfahren, in denen es um knapp ein halbes Dutzend verschiedener Vorwürfe ging. Hinweise darauf waren eingegangen, nachdem das Erzbistum Köln im März einen angeblichen Fall aus den Jahren 2012/2013 an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und dies öffentlich gemacht hatte.

Das Erzbistum hatte Hennes aufgrund des ersten Verfahrens Mitte März von allen kirchlichen Ämtern beurlaubt. Bereits damals kündigte es die Eröffnung eines kirchenrechtlichen Prozesses gegen den seit Oktober 2015 amtierenden Stadtdechanten an.

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