Oberlandesgericht Hamm zu Schadenersatzforderungen

Klage eines Priestersohns erneut abgewiesen

  • Das Oberlandesgericht Hamm hat die Schadenersatzklage des Sohns eines katholischen Priesters zurückgewiesen.
  • Es habe damit ein Urteil des Landgerichts Paderborn im Ergebnis bestätigt, so ein Gerichtssprecher.
  • Es soll um Kosten gehen, die entstanden, um die Vaterschaft des Priesters nachzuweisen.

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Das Oberlandesgericht Hamm hat die Schadenersatzklage des Sohns eines katholischen Priesters zurückgewiesen. Es habe damit ein Urteil des Landgerichts Paderborn im Ergebnis bestätigt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der 52 Jahre alte Kläger hatte gegenüber seinem Vater und dem Erzbistum Paderborn als dessen Dienstgeber einen Anspruch auf gut 22.000 Euro geltend gemacht. Dabei soll es sich um die Kosten handeln, die ihm für den Nachweis der Vaterschaft des Priesters entstanden sind, der inzwischen erbracht ist. Laut mündlicher Urteilsbegründung teile das Gericht nicht die Bewertung des Klägers, dass das Verhalten des beklagten Priesters sittenwidrig gewesen sei oder er betrügerisch gehandelt habe, so der Sprecher.

 

Junger Priester wurde Vater

 

Der im Ruhestand lebende Geistliche des Erzbistums Paderborn soll als Vikar (Kaplan) in Polen ein Verhältnis zu einer damals 19-Jährigen gehabt haben. Der gemeinsame Sohn, der 1989 nach Deutschland übersiedelte, kämpfte jahrelang vor Gerichten, um die Vaterschaft des Priesters feststellen zu lassen.

2016 musste sich der Geistliche einem Vaterschaftstest unterziehen, der ihn zu 99,9 Prozent als leiblichen Vater des Computergrafikers auswies. Die Schadenersatzklage des Mannes hatte das Landgericht Paderborn 2020 abgewiesen. Dagegen war er in Berufung gegangen.

 

Erzbistum möchte sich nicht äußern

 

Eine Revision gegen das nun verkündete Urteil ließ das Oberlandesgericht nach Angaben des Sprechers nicht zu. Allerdings habe der Kläger die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Ein Sprecher des Erzbistums Paderborn teilte auf Anfrage mit, sich nicht zu laufenden Verfahren zu äußern. Zugleich verwies die Diözese darauf, für den Fall der Vaterschaft eines Priesters gelte allein die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern.

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