Beschwerde einer muslimischen Schülerin

Lüneburger Gymnasium dementiert Absage der Weihnachtsfeier

Medienberichte über die Streichung einer verpflichtenden Weihnachtsfeier am Lüneburger Gymnasium Johanneum sorgen für Wirbel. Schulleiter Friedrich Suhr dementierte die Darstellung, wonach die Feier verlegt und nun freiwillig sei.

Anzeige

Medienberichte über die Streichung einer verpflichtenden Weihnachtsfeier am Lüneburger Gymnasium Johanneum sorgen für Wirbel. Laut NDR hatte sich 2016 eine muslimische Schülerin beschwert, die dort gesungenen christlichen Lieder seien nicht mit ihrem Glauben vereinbar. Deshalb sei die Feier in diesem Jahr auf den Nachmittag verlegt worden; die Teilnahme sei freiwillig, hieß es. Am Dienstagabend dementierte Schulleiter Friedrich Suhr diese Angaben.

Suhr zufolge hat sich die Schülerin im verpflichtenden Fachunterricht beschwert, „als eine Lehrkraft das Singen von Weihnachtsliedern ansetzen wollte“. Daraufhin habe er „um eine sensible Handhabung im Pflichtunterricht“ gebeten, sagte der Schulleiter. Eine Feier für die Mittelstufe falle in diesem Jahr wegen eines Personalwechsels im Kollegium aus: „Hier liegt keine grundsätzliche Entscheidung über eine Abschaffung vor.“

 

Schulamt und evangelische Kirche raten zu Sensibilität

 

Laut Landesschulbehörde entscheiden Schulen frei, ob und in welchem Umfang sie eine Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit anbieten. Es gebe kaum Berichte über daraus resultierende Glaubenskonflikte, sagte Sprecherin Bianca Schöneich am Dienstag in Lüneburg dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Wir raten den Schulen allerdings dazu, dass mit glaubensbezogenen Inhalten maßvoll umgegangen werden soll“, betonte sie. „Eine Weihnachtsfeier sollte nicht den Charakter eines Gottesdienstes haben.“

Die hannoversche Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track betonte, in Schulen müsse es eine religionssensible Vermittlung adventlicher und weihnachtlicher Inhalte geben. Diese gehörten „zu den grundlegenden kulturellen Pfeilern unserer Gesellschaft“. Der Bildungsauftrag der Schulen basiere laut niedersächsischem Schulgesetz auch auf der Grundlage des Christentums. „Von daher sind die christlichen Grundüberzeugungen in den Schulen zur Sprache zu bringen.“

Dennoch müssten Überlegungen ernst genommen werden, beispielsweise Weihnachtsfeiern angesichts nicht-christlicher Lehrer und Schüler eher „besinnliches Zusammensein“ zu nennen. „Es zeigt, dass aller Advents- und Weihnachtstraditionen zum Trotz der christliche Glaube nicht mehr unhinterfragt ist.“ Allerdings dürfe die Antwort nicht der Verzicht auf Weihnachtsfeiern oder traditionelles Liedgut sein.

Anzeige