Bischof in Frankreich 2019 offiziell aus Gesundheitsgründen emeritiert

Missbrauch durch Bischof Santier – Kritik an mangelnder Transparenz

  • Der frühere Bischof von Creteil in Frankreich, Michel Santier, schied im Januar 2021 vorzeitig aus dem Amt – offiziell aus Gesundheitsgründen.
  • Damals ermittelte der Vatikan aber bereits wegen Missbrauchs gegen ihn und sanktionierte ihn im Oktober 2021.
  • Diese mangelnde Transparenz löst zunehmend Empörung aus – auch bei französischen Bischöfen.

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Mangelnde Transparenz im Missbrauchsfall des französischen Bischofs Michel Santier sorgt für Empörung. Papst Franziskus hatte im Januar 2021 den vorzeitigen Amtsverzicht des Bischofs von Creteil im Großraum Paris angenommen – offiziell aus Gesundheitsgründen. Allerdings ermittelte der Vatikan damals bereits gegen Santier wegen „geistlichen Missbrauchs zu sexuellen Zwecken“.

Es ging um Vorfälle mit zwei Erwachsenen in den 1990er Jahren, die diese Ende 2019 der Französischen Bischofskonferenz bekannt machten. Santier habe vor seiner Zeit als Bischof seine geistliche Autorität missbraucht und das Beichtsakrament für „Voyeurismus“ instrumentalisiert.

Santier räumte Vorwürde ein - und schwieg öffentlich

Er habe die jungen Männer dazu gebracht, sich vor ihm auszuziehen, teilte das Bistum Coutances mit. Ort der Vorfälle war eine überdiözesane „Schule des Glaubens“ für junge Erwachsene mit Sitz im fraglichen Bistum.

Santier räumte die Vorwürfe bereits Ende 2019 ein, aber schwieg öffentlich – wohl auch, um weitere mögliche Opfer nicht zu Anzeigen zu ermuntern. Im Oktober 2021 endete das vatikanische Verfahren mit Strafmaßnahmen. Santier lebt in deren Folge zurückgezogen als Seelsorger für eine Schwes­terngemeinschaft; zudem besucht er pensionierte Priester.

Bischofskonferenz will den Fall beraten

Nach der Bekanntmachung des Bistums Coutances meldeten sich weitere mögliche Betroffene. Von fünf Berichten über „undenkbare Taten“ ist in Medien die Rede.

Auch Bischöfe äußerten sich empört über das Schweigen im Fall Santier. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort von Reims, kündigte für die Vollversammlung im November weitere Beratungen über Transparenz der Verfahren an.

Kirchenrecht kennt keine Pflicht, über Sanktionen zu informieren

Ein weiterer Bischof äußerte sich anonym in der Zeitung „La Croix“ zu Santier: „Dass er so lügen konnte, ist nicht das Gesicht, das ich von ihm kannte.“

Das Kirchenrecht kennt keine Verpflichtung, aber auch kein ausdrückliches Verbot, über vatikanische Sanktionen und den Anlass zu informieren.

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