Die „Diskussion kontroverser Ansichten“ sei normal

Nach Kardinals-Kritik am Papst: Müller warnt vor „Polemik“

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Nach dem offenen Brief von vier Kardinälen, die vom Papst mehr Klarheit beim Thema Geschiedene verlangen, warnt der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, vor „Polarisierung und Polemik“.

Nach dem offenen Brief von vier Kardinälen, die vom Papst mehr Klarheit beim Thema Geschiedene verlangen, warnt der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, vor „Polarisierung und Polemik“. Eine „Diskussion auch kontroverser Ansichten“ im Kardinalskollegium mit dem Papst sei indes normal, sagte Müller der „Passauer Neuen Presse“.

Der frühere Kölner Erzbischof Kardinal Joachim Meisner, der deutsche Kardinal Walter Brandmüller, der US-Kardinal Raymond Leo Burke und der frühere Erzbischof von Bologna, Carlo Caffarra, hatten einen Brief öffentlich gemacht. Darin fordern sie vom Papst unter anderem eine Klärung, ob eine Kommunionzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen nach seinem Schreiben „Amoris laetitia“ nun in Ausnahmefällen möglich sei.

Missbrauch bei den Domspatzen
Kardinal Gerhard Ludwig Müller will die Aufarbeitung der Misshandlungs- und Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen unterstützen. Er wolle mit Rechtsanwalt Ulrich Weber zusammenarbeiten, der im Auftrag des Bistums die Fälle untersucht, sagte der frühere Regensburger Bischof. Die Frage, ob er zum Gespräch mit Opfervertretern bereit sei, beantwortete Müller mit dem Hinweis, seelsorgerliche Gespräche blieben „ihrer Natur nach vertraulich“.

Müller betonte, da das Lehramt „nicht über dem Wort Gottes steht, sondern ihm dient und es treu auslegt“, könne es „bei der Erklärung des geoffenbarten Glaubens keinen Widerspruch geben zur Heiligen Schrift und zur Lehre der Apostel und der bisherigen definierten Glaubenslehre“. In „Amoris laetitia“ werde ausdrücklich betont, das Schreiben stehe in voller Kontinuität mit der in der Heiligen Schrift begründeten Glaubenslehre.

 

„Keine Ausnahme von der Unauflöslichkeit der Ehe“

 

„Es gibt keine Ausnahme von der Unauflösbarkeit einer sakramentalen Ehe“, sagte Müller mit Blick auf den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Die vom Papst erwähnten Einzelfälle bezögen sich auf die Frage, ob alle Voraussetzungen „und das rechte Verständnis der Ehe im Glauben im Augenblick des Eheabschlusses gegeben waren oder nicht“.

Im Normalfall, so der Kurienkardinal, werde in einem kirchenrechtlichen Verfahren geklärt, ob es sich um eine gültige Ehe gehandelt habe. Mit den Einzelfällen seien Situationen gemeint, in denen zwar kirchenrechtlich keine Klarheit erreicht werden könne, „aber ein einzelner Mensch in seinem Gewissen und nach einer sorgfältigen Beratung mit seinem Beichtvater ehrlich zur Überzeugung von der Ungültigkeit des damaligen Eheabschlusses kommt“.

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