Reform tritt Anfang 2017 in Kraft

Neue Aufsichtsgremien für Betriebsrenten-Kasse KZVK

Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK), zuständig für Betriebsrenten von Mitarbeitern von Bistümern und Caritas, bekommt eine neue Aufsichtsstruktur. Es entstehen ein neunköpfiger Aufsichtsrat und eine aus 19 Personen bestehende Vertreterversammlung.

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Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK), zuständig für Betriebsrenten von rund 1,2 Millionen Mitarbeitern von Bistümern und Caritas, bekommt eine neue Aufsichtsstruktur. Es entstehen ein neunköpfiger Aufsichtsrat und eine aus 19 Personen bestehende Vertreterversammlung, teilt die Deutsche Bischofskonferenz mit.

Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung überwachen. Die Vertreterversammlung ist als Organ der Interessenvertretung der Bistümer und Caritas-Einrichtungen sowie der Versicherten – im Bistum Münster eine hohe fünfstellige Zahl – vorgesehen. Das Gremium soll zum Beispiel über Satzungsänderungen sowie die Pflicht- und Finanzierungsbeiträge entscheiden.

 

Reformen treten Anfang 2017 in Kraft

 

Zusätzlich will der Verband der Diözesen Deutschlands ein externes Aufsichtsgremium schaffen, das aus vier Personen besteht, darunter ein Hauptamtlicher. Die Reformen treten zum Jahresbeginn 2017 in Kraft.

Wegen anhaltend niedriger Anlagezinsen war die KZVK mit Sitz in Köln unter Druck geraten. Um auf lange Sicht die Betriebsrenten nicht kürzen zu müssen, werden die Arbeitgeberbeiträge der Bistümer und Caritas-Einrichtungen – derzeit 5,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts – bis 2024 in Stufen auf 7,1 Prozent angehoben. Die Caritas-Tarifpartner hatten zudem beschlossen, dass sich ihre Beschäftigten moderat an den Beiträgen zur Betriebsrente beteiligen.

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