Reform der Kasse vorerst abgeschlossen – Amtszeit beginnt 2017

Neue Gremien für KZVK: Zwei Mitglieder aus dem Bistum Münster

Jochen Herwig und Franz-Josef Plesker aus dem Bistum Münster gehören den neuen Aufsichtsgremien der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) an. Sie ist für die Betriebsrenten von Kirchen- und Caritas-Beschäftigten zuständig.

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Mit der Besetzung neuer Gremien ist die Reform der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) fürs erste abgeschlossen. Die Kasse ist für die die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig. Im Bistum Münster gibt es nach Kirche+Leben-Informationen eine hohe fünfstellige Zahl von Versicherten.

Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch mitteilte, sieht die neue Struktur neben dem Vorstand einen Aufsichtsrat und eine Vertreterversammlung vor. Sie ersetzen ab dem 1. Januar 2017 den Verwaltungsrat.

 

Neue Aufsicht orientiert sich an Standards bei Versicherungen

 

Hinzugekommen sind auch eine unabhängige Verbandsaufsicht und ein KZVK-Ausschuss. Dieser soll Bindeglied sein zwischen den KZVK-Organen und dem Verband der Diözesen Deutschlands, der rechtliche und wirtschaftliche Aufgaben für die Bischofskonferenz wahrnimmt.

Zwei Mitglieder aus dem Bistum Münster
Aus dem Bistum Münster gehören zwei Mitglieder den neuen KZVK-Gremien an. Jochen Herwig aus Senden ist im Aufsichtsrat laut Bischofskonferenz einer der Vertreter im Auftrag der „verfassten Kirche“. Herwig war bis zum Ruhestand 2016 Vorstandsvorsitzender der LVM-Versicherungen in Münster. Heute ist er unter anderem stellvertretender Aufsichtsrats-Chef der LVM-Krankenversicherung. Der KZVK-Vertreterversammlung gehört als ein Vertreter der Dienstnehmer Franz-Josef Plesker an. Er leitet das Katholische Bildungswerk Kreis Borken. (jjo)

Dem Aufsichtsrat gehören neun Personen an, der Vertreterversammlung 19. Die Verbandsaufsicht besteht aus sechs, der KZVK-Ausschuss aus fünf Mitgliedern. Bei der Besetzung der Gremien seien die Vorschläge der Dienstgeber und Dienstnehmer aus den Diözesen und dem Bereich der Caritas „einstimmig angenommen“ worden, heißt es. Die neue Aufsichtsstruktur orientiert sich an aktuellen aktien- und versicherungsrechtlichen Standards.

 

Höhere Beiträge bereits beschlossen

 

Die Reform war unter anderem angesichts einer Finanzlücke in Gang gesetzt worden. Der Fehlbetrag lag laut KZVK-Geschäftsbericht 2015 bei rund sieben Milliarden Euro. Die Auszahlung der kirchlichen Betriebsrenten bleibe jedoch gesichert, betonen die Verantwortlichen. Der Fehlbetrag sei unter anderem Folge der Anpassung der Rückstellungen an die aktuell niedrigen Zinsen.

Wegen der Finanzlücke hatte die KZVK bereits eine stufenweise Anhebung der Pflichtbeiträge für die Arbeitgeber beschlossen. Über eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den Beiträgen entscheiden die Tarifgremien. Bei der Caritas zahlen die Beschäftigten künftig mit: Alles, was den Beitragssatz von 5,2 Prozent übersteigt, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Diesen Beschluss der bundesweiten Caritas-Tarifkommission haben die Regionalkommissionen für die beiden Teile des Bistums Münster bestätigt.

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