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Dauerhaft niedrige Zinsen und immer mehr Rentner, die immer länger leben. Diese Kombination macht den Pensionskassen seit Jahren zu schaffen. Mehr als 30 stehen wegen finanzieller Schieflage sogar unter „intensivierter Aufsicht“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Nicht dazu gehört die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD). Obwohl 2016 Schlagzeilen die Runde machten über eine Milliarden-Deckungslücke bei der rechtlich selbstständigen Einrichtung. Die KZVK ist zuständig für die Zusatzversorgung von rund 1,3 Millionen Versicherten bei katholischen Bistümern, Pfarreien, Kindergärten, Krankenhäusern und der Caritas.
Deckungslücke von fast 7,5 Milliarden Euro
Vom Geschäftsjahr 2013 auf 2014 war die Deckungslücke in der Bilanz um 737 Prozent gestiegen auf 5,5 Milliarden Euro, später sogar auf fast 7,5 Milliarden. Niedrigzinsen und die demografische Entwicklung hatten Rückstellungen und eine Neubewertung der Verpflichtungen nötig gemacht. Hinzu kam ein Urteil, das die KZVK veranlasste, Sanierungsgelder zurückzuzahlen.
„Kein Grund zur Panik – die kirchlichen Zusatzrenten sind sicher“, denn diese Lücke habe keine Auswirkungen auf die aktuelle Finanzlage. So hieß es immer. Und doch gab es Personalwechsel, Umstrukturierungen und Reformen bei der Kasse und ihren Aufsichtsgremien, um alles möglichst krisenfest aufzustellen. Ein erster Versuch mit einem auf 25 Jahre ausgelegten Finanzierungsplan drohte zu scheitern - vor allem an mangelnder Akzeptanz aufseiten der kirchlichen Arbeitgeber aufgrund der Sorge vor zu hohen Lasten.
1,2 Milliarden Euro „Angleichungsbetrag“
2018 wurden dann drei neue Modelle vorgestellt, um mit allen Beteiligten zusammen eine tragbare und akzeptierte Lösung zu finden. Die Entscheidung fiel - laut KZVK mit „überwältigender Mehrheit“ - für ein neues System, in dessen Zentrum ein sogenannter Angleichungsbeitrag steht. Dieses System, das der neue Vorstand in einer wahren Ochsentour durch 20 Bistümer vorgestellt hat, soll nun ab Januar umgesetzt werden.
Der Angleichungsbeitrag beträgt insgesamt voraussichtlich 1,2 Milliarden Euro und wird in sieben gleich hohen Jahresraten erhoben, erstmals im November 2020. Die Arbeitgeber zahlen diese Summe von jährlich rund 196 Millionen Euro inklusive Tilgung. Im Gegenzug soll der Beitragssatz für die Pflichtversicherung für diese sieben Jahre stabil bleiben bei rund 6,0 Prozent und nicht auf bis zu 7,1 Prozent steigen, wie es zunächst vorgesehen war. Nach dem Ende der Angleichungszahlungen soll dann ab 2027 ein einheitlicher Satz von - nach heutiger Rechnung – 6,6 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben werden.
Arbeitnehmer beteiligen sich
Lange Zeit wurde dieser Beitrag ausschließlich von den Arbeitgebern gezahlt, inzwischen zahlen die Arbeitnehmer in der Regel einen kleinen Teil selbst – konkret die Hälfte des Anteils, der einen Beitrag von 5,2 Prozent übersteigt.
Die jetzt offenbar einvernehmlich gefundene Lösung dürfte für Ruhe sorgen, da der KZVK-Vorstand alle Beteiligten mit ins Boot geholt hat, auch die großen wie die Krankenhausverbände. Der angestrebte Kapitaldeckungsgrad, der nicht mehr bei 100, sondern bei etwa 90 Prozent liegen soll, ist laut KZVK immer noch deutlich höher als bei den meisten anderen Zusatzversorgern.
Worauf die KZVK keinerlei Einfluss hat
Die Umstrukturierungen sollen es zudem erleichtern, gezielter und langfristiger Geld anzulegen. Dabei gelten für die Kapitalanlagen – 2018 knapp 20 Milliarden Euro – weiterhin die im November 2018 beschlossenen „Richtlinien für eine ethisch-nachhaltige Kapitalanlage“. Denn, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Mitzlaff, „als christliches Unternehmen leiten uns Werte, die wir leben und nicht bloß in plakative Phrasen hüllen möchten“.
Worauf die KZVK selbst keinerlei Einfluss hat, sind die Leistungsversprechen mit einer derzeit garantierten Verzinsung von 3,25 Prozent bei der Zusatzrente sowie die Entscheidung, inwieweit die Arbeitnehmer an den Beitragszahlungen beteiligt werden. Dies ist Sache der Tarifpartner, bei den Kirchen Dienstgeber und Dienstnehmer genannt. Und deren nächste Verhandlungen stehen erst für die Zeit nach 2026 an.