Kein Verstoß gegen Verbot der Benachteiligung wegen des Glaubens

NRW-Bekenntnisschulen dürfen Kinder mit Konfession bevorzugen

  • Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen dürfen weiterhin vorrangig Kinder mit entsprechender Konfession aufnehmen.
  • Das sei mit dem Grundgesetz vereinbar, so das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster.
  • Es ging um einen Fall aus Datteln.

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Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen dürfen weiterhin vorrangig Kinder mit entsprechender Konfession aufnehmen. Diese Bevorzugung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, teilt das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster mit.

Es entschied über den Fall eines Grundschülers aus Datteln. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragt, das Land dazu zu verpflichten, dass er zum Schuljahr 2021/22 vorläufig in eine katholische Bekenntnisschule aufgenommen wird.

 

Vorrang in der NRW-Verfassung verankert

 

Die Familie argumentierte, der Schulweg zu zwei anderen Grundschulen sei erschwert und gefährlich; es handle sich um einen Härtefall. Der Antrag blieb jedoch erfolglos. Die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht wurde nun zurückgewiesen.

Der Vorrang von Kindern mit jeweiliger Konfession sei in der Landesverfassung verankert, erklärt das Oberverwaltungsgericht. Dies verstoße nicht gegen das Verbot von Benachteiligung wegen des Glaubens, das im Grundgesetz festgeschrieben ist.

 

Bekenntnisschulen in NRW und Niedersachsen

 

"Die Bevorzugung der Bekenntnisangehörigen ist gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht", so das Gericht. Die Schulleiterin habe richtigerweise davon abgesehen, den Jungen als Härtefall einzustufen. Die vorgebrachten Argumente hätten nicht genug Gewicht.

Bekenntnisschulen stehen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Zweiten Weltkrieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Kommt es zu Engpässen bei der Aufnahme neuer Schüler, bekommen Schüler mit der entsprechenden Konfession an Bekenntnisschulen in der Regel den Vorzug.

 

Initiative strebt Ende der Schulform an

 

In NRW setzt sich die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" von Eltern und Lehrkräften dafür ein, Bekenntnisschulen abzuschaffen. Ihr zufolge sind etwa 30 Prozent der 2.713 öffentlichen Grundschulen im Land staatliche Bekenntnisschulen, 90 Prozent davon katholisch.

Bereits 2015 hatte die damals rot-grüne Landesregierung die Hürden für eine Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen gesenkt. Demnach braucht es die Stimmen der Hälfte der Eltern, um eine Schule umzuwandeln. Zuvor mussten zwei Drittel dafür votieren.

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