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Opfervertreter haben einen neuen Vorschlag zur Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche ins Spiel gebracht. Wer etwa als Generalvikar Taten vertuscht und Täter geschützt habe, dessen Bischofsweihe sollte als ungültig betrachtet werden, sagte der Sprecher des Vereins „Ettaler Misshandlungs- und Missbrauchsopfer“ der „Süddeutschen Zeitung“. Robert Köhler fügte hinzu, ähnlich wie bei katholischen Ehen sollte bei Priester- und Bischofsweihen geprüft werden können, dass diese womöglich nie bestanden hätten.
Köhler bezeichnete den Vorschlag als „provokante These“. Weiter sagte er: „Wenn Verantwortliche in der Kirchenhierarchie über viele Jahre Missbrauchstäter neu eingesetzt haben, so dass Täter immer wieder aktiv werden konnten, müssen die Verantwortlichen Konsequenzen ziehen und auf ihre Ämter verzichten.“
Zahlungen von 50.000 Euro für jeden Betroffenen möglich
Nach jahrelangen Debatten hatten sich die katholischen deutschen Bischöfe in der vergangenen Woche auf ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern verständigt. Die Leistungshöhe soll sich künftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Demnach sollen Zahlungen bis zu 50.000 Euro für jeden Betroffenen möglich sein.
Köhler äußert sich dazu grundsätzlich zustimmend. „Das Modell ist vergleichbar mit dem von Österreich aus dem Jahr 2010, es kommt nur einfach sehr spät.“ Er wisse aber keine andere praktikable Lösung. Wichtig sei jetzt, „dass dieser Prozess im kommenden Jahr für die Betroffenen endlich abgeschlossen wird“.
Mitte der Woche waren Teile des Entwurfs einer externen Untersuchung des Erzbistums Köln über den Umgang mit Missbrauchsfällen bekannt geworden. Darin wird die Rolle des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße in seiner Zeit als Personalchef und später Generalvikar in Köln thematisiert. Heße hatte in einem Interview Vorwürfe aus der unveröffentlichten Studie zurückgewiesen, nach denen er als Personalchef Missbrauchsfälle vertuscht haben soll.